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b.) Gottlieb Ohnmeiß) von Ludwigsburg, wegenm vollbrachker-Concussion und
Versuchs einer Concussson — neben dem Ersaße des Schadens und Bezahlung
von Mo der Untersuchungs: Kosten zu fünfmonatlicher;
o.) Jakob Hirsch, von Neckarweihingen, wegen gleichen Reats, neben dem
Schadens, Ersag und Bezahlung von 0 der Untersuchungs Kosten zu
fünfmonatlicher Vestungsstrafe-
Am 15. Juli wurde:
5. Maria Sibilla Horlacher, von Stutegart, wegen geseßlich ausgezeichneter,
wiederholter Diebstähle, nedben Verurtheilung in die Untersuchangs-Arrest- und
UAzungs= Kosten mit viermonatlicher Suchthausstrafe;
6. Johann Friedrich Lade, von Kirchberg, Oberamts Mardach, wegen kleiner,
jedoch dritter Diebstähle, neben dem Ersatz der Arrest= und Untersuchungs
Kosten mit siebenmonarlicher Bestungestrafe und nachheriger Einsperrung in
einem Zwangs--Arbeitohause bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf drei
Monate belegt. - · «
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7. Georg Schmid, von Unternberg, Oberamts Vaihingen, wegen mehterer kleiner Dieb-
stähle, worunter jedoch ein quaiificirter ist, neben ua des Schadens und Be-
Krsess der Untersuchungs-Kosten zu vier und einhalbmonatlicher Bestungs-
rafe;
#8, die zu Stuctgart in Untersuchung gekommene Marianne Kurz, von Ellwangen,
wegen Unzucht in der Residenz= Stadt, und Theilnahme an einem Diebstahl,
in Räcksiche auf ihre schon früher wegen Dieestahls erstandene Strafe, zu vier-
monatlicher Juchthausstrafe, neben Ersaß der Hälfte der Untersuchungs-Kosten
und des durch den Diebstahl verursachten Schadens unter solidarischer Verbind-
lichkeit mit Barbara Hirsch, von Oettingen in Baiernz
9. die zu Ludwigsburg in Untersuchung gekommene Ehristiane Scheerer, von Be-
lingen, Oberamts Reutlingen, wegen wiederholtcer Unzucht in der Resdenz,
kleinen Diebstahls und Vagmwens, neben dem Ersatz der Untersuchungs, Kosten
zu vierzebumonatlicher guchthausstrafe und nachheriger Einschließung in
einem Jwanqs, Arbeitshause bis zu erprobter Besserung, sedoch wenigstens auf
sechs Monate; · ·
10. Dorothea Schweigle, von Stuttgart, wegen kleinen, jedoch dritten Dieb-
stahls und Betrugs zu zehnmonatlicher Zuchthausstrafe und nachheriger
Einschließung in einem Zwangs-Arbeitshause auf fünf Monate, neben dem
Ersatz der Arrest-und Untersuchungs-Kosten und des erweislichen Schadens.