Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

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attentirten grosem Betrugs, nebem dem Kostewm= und Schadens, Erfatze, zu 
sechsmonarlicher Bestungsstrafe mir seiner körperlichen Schwäche angemesse- 
ner Arbeit und zu nachte#nger Ausweisung aus dem Konipreiche vrrurtheilt. 
Am 6. Juli find: 
& a Anwole Stadelwmanm zu Nohrbronwm, Okeramts Schorndovf, wenew afe- 
tischen Lebenswandels) danm wegen unordentlicher und eigennötßiger Amts- 
führung, neben Satlastung von seiner Anwaltsstetlle, zu vierwöchtger- 
be Bürgermrister Baßter daselbst, wegen derselben Verfehkuncem, neben Ent- 
Lasung vom seiner Bürgermeisterstelle zu v ersehnrágiger Einthurmung, 
und im den Schadene so wie jeden im bir Hülste des Kouen, Ersatzes ver- 
ucthal# morben- 
Am F. JZuli iss.: 
5. der ## jährigs Johann Geers Friedrich Seßker) vow Hohbach „ Oberamts 
Känzelsau, wegen der von ihm verübten vielem kleinen, theils einfachen, thals 
ausgezeichnetem und theils qualisteirten Diebstähle, neben der Bezoblung, der 
rrest,# Azungs, und Untersuchungs= Kosten, auch dem Ersahe des Entwende= 
tew) sowei# derselbe n#ch nicht geleister ist, zu sech Cmonatlicher Juchthaus- 
arbeit im Markgröningen, nast Willkomm und Aöschied je gu. fünfzebm 
Ruthenhiebem verurtheilt, auch, wegen der Fortsetzung des Religions -= und Schul- 
Unterrichts mit dem Inquisiten wührend den Dauen feinen Strafzeir# Anord- 
nung gerroffem wordem- 
Im. r. Juk# wurde: 
K gegen Jolsan## Jakob. Srhard zu Alt#eim, vormaliger Oberamts Alprk“, wegen 
des Versuche des Werbrechens der Nothzucht eine dreijfährige Luchthaus, 
straft in Gotteszell)) nebem Bezahlung sämtlüher Arrest Untersuchungs und 
Kurkostem erkann# · « 
Am 15. Juli wurde: 
Bürgermeister 5 cuof nu Michelfeld Oberamts Hall, wegew bes Verbachts verꝛ 
übter Fäalschung und dadurch beabsichtigten Betrugs, von der Instanz entbum 
ben, hingegen wegen unordentlicher Amtsfüthrung uͤberhaupt, und weygen der 
ihm' hiebei zur Last fallenden groben Nachlaͤßigkeiten, neben dem Ersatze des 
Schadens, soweit er noch nicht geleistet ist, von dem Buͤrgermeisteramte ent- 
lafsen und mit erner großen Fravel. Strfe bolegt Indessen der Kosten 
Funkt noch ausgeset gelaffen- · «
	        
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