Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

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2.)  Bei  Verwandtschafcs  =  Hindernissen;  welche  Unter  den  Miegliedern  eines
Gemsinde=  Raths-  erst  nach  idrem  Eintrite  in  denselben,  durch  neu  eingetretene
Sch  wäherschaften  entsleben,  ist,  wenn  das  dem  Dienstalrer  näch  jüngern  Mirgliede
welches  Dispensation  nöthig  häcte,  nur  auf  :  Jahre  gewählt  ist,  auf  das  Hinderniß
keine  Rücksicht  zu  nehmen)  unp  erst,  wenn  dasselbe,  nach  Ablauf  der  :  Jahre,
von  neuem,  mithin  auf  Lebenszeit  gewählt  wird,  ist  Dispenfarion  nachzusuchen,
und’  daküben  nach  den  under.  Nummer  1.  enthaltenen  Vorschriften  zu  erkennen.
Wenn  abert  pas  sünhere  Mitglied  zur  Zeit,  in  welcher  das  Verwandtschafts-Hinderniß
  entstehe,  bereits  quf  Lebenszeit  in  den  Gemeinde-NRath  ausgenommen  ist,
so  hat  dasselbe  entweder  auszutreten,  oder  Dispensation  nachzusuchen,  welche  ihm
nur  wach  Vernehmung  des  Oderamts,,  des  Gemeinde-Raths  nod  des  Bürger,  Ausschusses
  um##  nach  sorgfältiger  Erwägung  allen  Umstände  erthrilt  wenden  kann.

5.)  Die  Erkennungeüber  die  Gesuche  um  Befreiung  von  dem  Berwondtschafts-Verbot
  und  die  wirkliche  Ertheilung  der  Dispensation  ist  den  Kreis-Regierungen
übertragen.  ##

Die  Khnigl.  Freis  PRgtetunge,  die  Oberämietz  ufäd  die  Gemdinde,  Näthe
haben  ssch  nun  nach  des  vorstehenden  Bestimmungen  genau  zu  achten.

Stutt  art  den  19.  Äu  ust  i8it  J  .-55%
  gatt  den  Augiß  %  e  Otteo.

2)  Des  Xüigl-Seüdien#h.

A  die  evangelischen  Delmate  und  Borstände  der  lateinischen  Lehr-Anstuten  drs  meichs.
„Bei  dem  dießlébrigen  Land  rämen,  welches  den  bten,  yien,  Zcen  und  gien
künftigen  Mo#ats  September  in  dem'  hiegsen  Königl.  Gumnastum  vorgenommen
wird,  haben  die  Schülec  nachstehendet  Lehr=  Anstalten,  welche  sich  dem  geistlichen
Stande  widmen  wollen,  und  nicht  durch  belondgrte  Reseripte  zurückgewiesen  worden
pnd,  in  solgender  Drdnung,  Morgens  7  Uhr,  ju  erscheinen.

Moͤnt  ag  den  6.  Sebt  einbler  5#

Aus  dem  Gymnastum  Stutegars  und  den  lateinischen  Schulen  Eßlingen,
Kannstade  und  Ludwigsburgz1u



Dien  sag  den  7.  Sepeemb  er-Aus

  den  lateinischen  Lebr  Anstalten  Alpsnstach,„alw)  Ebingen,  Giengen,
SGôöpineen,  Hridenbeim,  Herreiberg)  Markgröngen"  Reuenbürg)  Roseneld,
Schorndorf,  Vathingen)  Waiblingen  und  Wildderg.