die einzelnen Oberämter zu erwarten) vor gedachtem Termin in ihrer Heimath ein-
zusinden und bei der Mnusterung sich vor ihrem Oberamte zu stellen.
Von dieser persönlichen Stellung find nur diesenigen ausgenommen, welche
nach dem §. 5. und nach dem F#. 14. lit. a. bis f. des Rekrutirungs-Gesetzes von
1815. wegen ihres Berufs von der Aushebung ganz oder zeitlich befreic sind; sie haben
sedech vor dem Oberamt ihres Aufenthalts Orts sich zu stellen und über ihre Ver-
hältnisse ein Zeugniß des letztern an das Oberamt ihres Heimath, Orts noch vor dem
8. Februar i1819 einzusenden. «
Alle diejenigen, welche dieses Aufrufs ungeachtet bei der Musterung nicht er-
scheinen, oder, wenn sie von dem persoͤnlichen Erscheinen befreit sind, die vorge-
schriebenen Zeugnisse nicht noch vor derselben einsenden, werden, in soferne sie das
Loos zur Aushebung treffen sollte, den bestehenden Verordnungen gemäß neben der
Seaquestration ihres Vermogens, sobald sie sich betreten lassen, in persönliche Haft
gebracht und ohne Rücksscht auf ihre Tuͤchtigkeit oder Untuͤchtigkeit, und zwar nach
dem Grade ihrer Verschuldung mit einer um ein oder mehrere Jahre erhoͤhten Kapi-
tulations= JZeit persönlich unter das Militär eingerheilt, auch bei den Regimentern
nicht in Urlaub gelassen, und im Fall der Untüchtigkeit bei dem Garnisons-Bataillon
zu Hohen, Asperg zu besondern Diensten verwendet werden.
Die betreffenden Militar-Pflichtigen haben es daher sich selbst zuzuschreiben, wenn
sie diesem Aufrufe nicht Tolge leisten und dadurch in sene Rechts-Nachtheile verfallen.
Stuttgart den s. Dezember 1818. Königl. Rekrutirungs, Commissien.
Se. Königl. Masestát haben durch höchstes Dekret vom 31. December
1813. dem Amtsschreiber Belley zu Waiblingen) unter Vorbehalt einer ander--
wärtigen Anstellung, den Rang und Charakter eines wirklichen Ober-Tribunal--Raths
gnädigst ertheilt. Stuttgart den 4. Januar 1819 Koͤnigl. Justiz-Ministerium.
Maueler.
Der Advokat Carl Pistorius, von Langenau, ist auf sein Ansuchen als Referen-
daͤr 11. Classe bei dem Koͤnigl. Gerichtshofe zu Eßlingen aufgenommen worden.
Stuttgart den 6. Jan. 1629. Koͤnigl. Insin Rinisterium.
aucler.
Se. Königl. Masestát haben Sich unterm #6. Dec. v. J. bewogen ge-
funden, dem Senator Schön dahier, als ein Merkmal der allerhöchsten Zufrieden=
heit mit seiner, bei Einrichtung der neuen Stuttgarter Wasser-Leitungen an den
Tag gelegten lobenswerthen Thätigkeic und besondern Eifer in Srfüllung der ihm, als stdd,
tischen Brunnen-Ober-Inlpector) desfalls obgelegenen Dienstleistungen,) die goldene
Verdienst-Medaille zu ertheilen. »
Luch haben Höchstdieselben dem Brunnen-Inspector Haußer aus gleichem An-
laß eine Gratiffcation von zwölf Dukaten, und zwei Dukaten für jeden seiner sechs
Brunnenknechte bei Königl. Staats= Haup#t-Casse gnädigst bewilligt. *.#
Stuttgart den 5. Januar 1819. Ministerium Residenz Polijei.
ull.