Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

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8. 41. 
Schluß. 
Indem Wir nun zu wirklicher Vollziehung vorstehender Anordnungen das Erforder- 
siche ungesaͤumt zu verfügen gedenken, so wiederholen Wir die schon in Unserem Orga- 
alsations-Edikte vom 3 #. Dec. 3:8 ertheilte, und durch die seitherige Vollziehung dessel- 
ben binreichend bethätigte Versicherung, daß diejenigen, welche durch die neuen Elnrich- 
tungen in ihren bisherigen Amts-Verhältnissen beeinträchtigt werden, ihren Verdiensten ge- 
maͤß anderwärts angestellt und für ihren etwaigen Verlust an gesetzlichem Einkommen nach 
Billigkeit entschädigt werden sollen. ç 
Gecgeben Stuttgart den 39. Auglst 1819. 
Wilheim. 
Auf Befehl des Kdnigs: 
der Staats= Sekretär 
Vellnagel. 
Beilage Lit. A. 
Vorschrift fuͤr die Uniform der Gerichts-Notarien. 
1.) Die gewbhnliche Uniform besteht in einem dunkelblauen Unlforms-Rock mie 
#Aufschlägen von amaranthrothem Tuch, die in einem spitzen Winkel zusammenlaufen (K). 
Der Kragen ist von der Farbe des Recks; jedoch sind dessen beide Enden drei Zoll breit 
(Decimal-Maaß) mit amaranthrotsem Tuche besetzt. An diesem Rock befinden sich vornen 
acht gelbe Wappenknörfe, welche alle zugemacht werden, zwei auf dem Kragen (je einer 
an dem Schluß der Besetzung), einer auf dem spitzen Ewe jedes Aufschlags, drei eben 
selche unter jeder Tasche, zwei an den Hüften, und zwei unten in den Rockfalten. 
Zu dem Nock werden dunkelblaue lange Beinkleider getragen; letztere können im ge- 
wbhnlichen Dienst auch grau oder von Nanking seon. Dazu kommen ein weißes Gilet 
von Tuch, dann Stiefeln, ein dreieckigter Hut mit Kokarde und doppelter goldner Schleife 
und ein Degen mit gelbem Griff. 
:) Zur Staats Uniferm wird der gewöhnliche Uniforms Reck, dann weiße kurze 
Beinkleider, weiße Weste, weiße seidene Strümpfe, Schuhe mit gelben Schnallen und 
Hut und Degen wic bei der gewöhnlichen Umferm getragen. 
Es bängt von den Gerichts-Motarien obllig ab, ob sie außer dem Dienst Uniform 
tragen weklen oder nicht. Nur mus überhaupt, wenn Uniform angelegt wird, diese vor- 
schriftmäßig getragen werden; die Gerichts-Notarien dürfen daher z. B. nicht ohne 
Degen oder mit einem runden Hut in Uniferm erscheinen. 
Die Muster zu den vorgeschriebenen Uniferm-Stücken sind auf der Kanzlei der 
#Aemter-Organisatiens-Vellziehungo-Cemmission einzusehen. 
 
	        
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