Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

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Kein Pferde-Eigenthuͤmer kann mehr als Einen Preis erhalten. Sollte über 
die Zuerkennung des Preises ein Jweifel obwalten, so kann nach dem E kenntsse 
der Kamofrichter der Preis vertheilt werden. Wer im geringsten Uno’dnungen stfe 
htet) oder sich nicht nach den Bestimmungen der Kampfrichter fügen will) verliert 
leden Anspruch auf einen Preis. 
7. 
Unmittelbar nach dem Pferde-Rennen folge die von Musikchören begleitete Ver- 
theilung der für die besten Renner auosgesetzten Preise durch den Minister der Resi- 
denz= Poluszei. 
Der Umrite derer, welche im Pferde-Rennen einen Preis davon getragen ha- 
ben) und der Umzug der Schiffer und Fischer beschliehen den festlichen Morgen. 
8. 
Sowobl füe die Beseung des zur Feier des landwirthschaftlichen Festes be- 
stimmten Platzes durch Wachen aus der Bürgermiliz, als auch für die Bequemlich- 
keit der Zuschauer, snd die nöchigen Anordnungen getroffen. Ein Privat= Unter- 
nehmer bieret gegen besondere Vergütung denjenigen Julchauern) welche Plätze zum 
Sißen verlangen, bequeme Bänke an, von welchen aus die Preisvertheilung an die 
Eigenchümer des ausgezeichneten Viebes, das Pfecde-Rennen und die Preisvertheis 
lung an die Besiter der besten Rennpferde gesehen werden kann. Wer aber keinen 
7 um Sicßen verlangt, kan das Fest innerhalb der Renabahn ohne Auslagen 
en. 
9. 
Um die Herbeischaffung von Erfeischungen für das Publikum zu begünsticen, ist 
Marquetendern erlaubt, sich auf den rückwärts der Sitze liegenden freien Plätzen, 
so Wie rechts und liaks des von der Brücke zur Renndahn führenden Wegs, auf- 
zustellen. " — 
Matqnetendkr,dienichts-iKannstadtansäßigsind,habeasicheinigeTagesui 
vorbeioemStadtsSchuttheißenamtezumelden-undemeuEklauboißscheinsu 
lösen-veschek,fücemeBude-nit1fl.,sonstabetnukmttderHälftebesahltwird. 
Wer jedoch blos die gewoͤhnlichen Eßwaaren, wie Brod und Odst, feil bieten will, 
bedarf keines Erlaubuißscheins. 
10. 
Die Hofwagen nehmen den Weg durch das Waiblinger Thor, und fahren 
in den Halbkreis ruͤckwaͤrts der fuͤc den Hof bestimmten Tribüne. Alle übrigen 
Equipagen und Pferde der Zuschauer muͤssen wegen Mangels an Raum in Kann-
	        
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