Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

Erkenutuisse in Revisions-Fällen. 
Am 10. August wurde: 
1. die zu Ludwigsburg in Untersüchung gekommene Caroline Wolf, von Heidelberg, wegen 
mebreker,, wenn gleich einfacher, jedoch im rechtlichen Sinne sechster Diebstäble, wor: 
unter eim großer begriffen, ferner megen wiederholter Betrügrereien, Gagirens und 
abermaliger Verletzung des Verbots des Wleder-Eintritts in das Köniyreich, neben 
Bezahlung sämtlicher Arrest= Untersuchungs= und Bertheidigungs Kasten, und neben 
zr Dem: Ersasz des verursachten Schadens zu siebenjähriger Zuchthausftrafe, und 
nachheriger Auswelsung aus dem Kdnigreich, unter Bedrohung mit abermaliger Zucht- 
dausstrafe auf den Fall dea. Wieder-Eintrjtis, · verirtheilt. :„ „ 37 
Am 1. Aygust wurde:. -. ..-k 
-.JohannSauter,vonEbeksberg,Obe"i-cmkoBdckttsnghbiusichtiwssekPsksvchtc 
«Einesverübtekvårsetzllchen'Todt·schlq’gs.oonsderInstanz-entbundeacjsdsgegenwegen 
sc-JsbslchtlichergefährlicherKbrpeksVerletzungspund-dobiskchs«verschthekTddhmgsmcbm 
stezablangseinerArrest-:Untsksuchungo-.undV—'scid"msngssKost-nmit..zehwjähi 
ger Zuchthausstrafe belegt. E « 
-.)Ciyii-,Sena-t.. 
. In der Appellationsfache von dem Stadtgerlchte zu Stuktgart zwischen dem Stiffungs= 
Ber#walter Griesinger daselbsb, Bekl. Anten, und dem Bäckermeister Weiß dem ältern 
ebendaselbst, Kl. Aten, Röckgabe einer sequestrirten Summe betresfend, wurde verwige 
Beschlusses vom 2. und publicirt den 16. Aug. die von dem Bekl. eingelegte Beru- 
fung wegen Versäumnisses der Retbfrist der Akten-Einlegung von Amtswegen per 
rescriplurn verworfen, und der Appellant in die Kesten der Appellatlons = Instanz 
verurthellt. · 
Eßlingen den 30. August 1819.) 
*) Zur Erläuterung des letztern Datum wird bemerkt, daß an erwähntem Tage 
der Bericht des Stadtgerichts über die geschehene Publikarion des Erkenntnisses 
bei dem Gerichtshofe zum Vortrag gekomnen it. 4 
1. In der Appellationssache von dem Oberamts-Gericht zu Walblingen zwischen Jacob 
Friedrich Gottling, von Beinstein, und Gotthardt Gbetling, von Birkmannsweiler, 
Inten Anten, und den Läterlichen Halb-Geschwistern derselben, Katharina, Marge- 
etha, Philivp, Jacob, Gottlieb und Georg Michael Güttling, von Beinsteln, Jaten 
Aten, Wieder= Esjusezung in den vorigen Stand gegen eln rechtekräftiges Erkenntniß 
uund in der Hauptsache Aufhebung eines Testaments betreffend, vermige Beschlusses 
vem z. und yublicirt den 11 Aug. die Berufung wegen Mangels än einer gegrändete
	        
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