Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

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Ferner wurde: 
5. gegen Carl Vogt, Weber zu Ober-Sontheim, Oberamts Gaildotf, wegen ver- 
uͤbten kleinen einfachen und ersetzten, aber im rechtlichen Sinne dritten Dieb- 
stahls, neben Bezahlung der Untersuchungs-Kosten, eine sechsmonatliche 
Zuchthausstrafe in Gotteszell, und nachherige Einschlietzung in ein Zwangs= 
Urbeithaus, auf die Dauer von drei Monaten erkanne. 
Am 7. Angu# ist: " 
4Catharina. Antifuhr aus Münster Oteramts Gaildorf, wegem dritten und 
großen Diebstabls) auch wegen Diebstahls= Artentats, neben dem Ersatze des- 
Schadens und sämticher Unkersuchungs-, auch Arrests = und Azungs Kosten, zu 
k#ehomonatlicher Zuchthausstrafe in Ludwegsburg und nachgängiger drei- 
mowarElicher Eiaschließung in einem JIwangs-Arbeitshause verurtheile worden. 
Am 14. August sind: 
5. Maria# Anna Scheurer, von Unterstelzhausen, Oberames Kraiksheim, wegem 
kleinen) aber dritten Diebstahls, neben dem Ersatze res Schadens, auch Bezahlung 
der Untersuchungs, und der sowohl durch ihre, als ihrer Tochter Haft##en##staa-- 
deuen Arrest, und A#zungskosten ) zu sechsmonatlicher Zuchcthaussteafe im 
Markgröningen, und nachderiger Einschließung in einem JZwangs.= Urbeirshause 
auf die Dauen vom drei Monacen; 
6. Maria Margareths Koch, Eheweib des Cafpr Köch zu Spraitbach, Oberamrs 
Gmünd) wegen, mehrerer durch. Wahssagen verübten Betrügereiem) worunter 
sich Eine durch ihre Bedeutenheit auszeichnet, neben Bezahlung ihrer Arrest- 
und Azungs= Kosten, auch eines durch das Erkenntniß gehdrig ausgeschiedenen 
Antheils am Schadens= Ersaße und den Untersuchungs-Kosten, zu viermo- 
natlicher Juchthausstrafe in. Markgröningen. verurtheilt worden 
Am 29. August wurde: 
7. gegen Johann Stängle aus BenminsenOberamts Lutzwigsburg, wegen ver- 
übten drictem Diebstahls, neben dem Kostens= und Schadens Ersatze, eine 
dritthalbjahrige Zurchthausstrafe in Gotteszell, und nachherige neonnmo- 
natliche Elnsperrung in einem Zwangs-Arbeitshause ausgesprochen. · 
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findet und welche im rechtlichen Sinne den dritten Diebstahl ausmachen, 
dann wegen Diebstahls-Versuchen, nrben Beiaglun seiner Arrests, und Azungs-
	        
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