Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

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fähig zu erklären, auch sämtliche Untersuchungs" und seine Vertheidigungs-Kosten 
##u tragen schuldig sey. 
1.) Civil = Senat. 
Am :5. August wurde: 
1. in der Rechtssache erster Instanz zwischen dein Regierungsrach Pislorius in Back- 
nang, Kläger, und dem Herrn Fürsten August zu Hohenlohr-Oehringen, Be- 
klagten, Wiedereinsehung in den verigen Stand wegen emes angeblich erzwun- 
genen Vergleichs nun die Zuständigkeit des Gerichtshofs bstreffend, Herr 
Beklagter durch Bescheid für schuldig erkannt sich auf die erhobene Klage vor 
diesem Gerichtehofe einzulassen; « 
.inderAppellatioussachevvmQbkcamksgfuichteCllwtmgkltygwifckxewsemsspspem 
dickenBürgermeistecheyblersuLauchhemyGeplagte-»Appelaweknponddem 
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Stxeitigfeitdetteffend,wundedesertovischetkanatz — 
Z.indet-Appe«llatjons3sachevomOberamksgetichltesEtwaanzwischendemYBükgeks 
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tung,sowiederSchutdeaoTilguagsiKassedaselbst,»21ppellaten,Lokaiipajndem 
Gante des Staabsamtmanns Wöhr zu Rötheln bitreffend) wurde der appellan- 
tische Theil contra lapsum fataltum in vorigen Stand hergestellt, und in dieser 
Gemäßheit devolutorisch erkannt; · 
4.ind"er·!lppellationss»ache»vondemselbenobewmtsgetichstezwischendu-Atmen- 
Verwaltung daselbst, Appellantiu, und der Louise Zuchy, der geistlichen. Ber- 
wältung und det Schulden= Tilgungs-Kasse allda, Appellarin, Lokation in dem 
besagten Gante betreffend, wurde auf gleiche Weise erkannt. 
Am 35. August wurde: 
5. in der Appellationssache vom Oberamtésgerichte Gerabronn zwischen der Wittwe 
des weiland Undreas Bek, Krämers zu Michelbach an der Lücke, Eva Maria, 
geb. Naser, Ligurdantin, Appellantin, und den Coucurs= Gläuzigern ihres ver- 
storbenen Mannes, Liquidanten, Appellaken, die JZurückforderung des Beibrin- 
Lens der Appellantin betreffend, deserrorisch enkennt. "“ 
Am 23. August ist: 
5. in der Appellationssache vom Oberamtsgerichte Gerabrenn, zwischen Ver Ebefrau 
des Michael Groß zu Roch am See,) Appellantin, und der Klrleinschen Pfleg- 
schaft zu Welschserrehausen und Consorten Appellaten, die Lokarion einer For-
	        
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