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fähig zu erklären, auch sämtliche Untersuchungs" und seine Vertheidigungs-Kosten
##u tragen schuldig sey.
1.) Civil = Senat.
Am :5. August wurde:
1. in der Rechtssache erster Instanz zwischen dein Regierungsrach Pislorius in Back-
nang, Kläger, und dem Herrn Fürsten August zu Hohenlohr-Oehringen, Be-
klagten, Wiedereinsehung in den verigen Stand wegen emes angeblich erzwun-
genen Vergleichs nun die Zuständigkeit des Gerichtshofs bstreffend, Herr
Beklagter durch Bescheid für schuldig erkannt sich auf die erhobene Klage vor
diesem Gerichtehofe einzulassen; «
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dickenBürgermeistecheyblersuLauchhemyGeplagte-»Appelaweknponddem
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Stxeitigfeitdetteffend,wundedesertovischetkanatz —
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tung,sowiederSchutdeaoTilguagsiKassedaselbst,»21ppellaten,Lokaiipajndem
Gante des Staabsamtmanns Wöhr zu Rötheln bitreffend) wurde der appellan-
tische Theil contra lapsum fataltum in vorigen Stand hergestellt, und in dieser
Gemäßheit devolutorisch erkannt; ·
4.ind"er·!lppellationss»ache»vondemselbenobewmtsgetichstezwischendu-Atmen-
Verwaltung daselbst, Appellantiu, und der Louise Zuchy, der geistlichen. Ber-
wältung und det Schulden= Tilgungs-Kasse allda, Appellarin, Lokation in dem
besagten Gante betreffend, wurde auf gleiche Weise erkannt.
Am 35. August wurde:
5. in der Appellationssache vom Oberamtésgerichte Gerabronn zwischen der Wittwe
des weiland Undreas Bek, Krämers zu Michelbach an der Lücke, Eva Maria,
geb. Naser, Ligurdantin, Appellantin, und den Coucurs= Gläuzigern ihres ver-
storbenen Mannes, Liquidanten, Appellaken, die JZurückforderung des Beibrin-
Lens der Appellantin betreffend, deserrorisch enkennt. "“
Am 23. August ist:
5. in der Appellationssache vom Oberamtsgerichte Gerabrenn, zwischen Ver Ebefrau
des Michael Groß zu Roch am See,) Appellantin, und der Klrleinschen Pfleg-
schaft zu Welschserrehausen und Consorten Appellaten, die Lokarion einer For-