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berung der Appellantin im Gante ihres Ehemanns betreffend, reformatotisch
erkannt worden, unter Compensirung der aufgelaufenen Proceß-Kostin der ge-
genwaͤrtigen Instanz.
IV. Gerichtshof fuͤr den Donan-Kreis.
1.) Criminal-Senat.
Am 2. August wurde:
1. gegen die bei dem Oberamts. Gericht Biberach in Verhaft und Untersicchung ge-
kommene Ing##stten:
a.) Johann Sommer, von Goldau in der Schweiz, wegen ersten kleinen einfachen
Diebstahls, Jälschong, Concubinats und Vasirens, drei= und einhald-
monatliche VWestungs= UArbeitsstrafe, und nachherige Ausweisung Faus dem
Königreich unter Strafbedrohung auf dem Wiederbetretungsfall;
b.) Jesepha Haug aus Sonderbuch, Oberamts Münsingen) wegen wiederholten
Concubinots und Vagirens, Brechung der geleisteten juratorischen Caution,
Mitwissenschaft an den, dem Sommer zur Last fallenden Vergehen der Fäl-
schung, des Diebstahls, auch begangener Scortation, sechsmonatliche Jucht-
hausstrafe zu Markgröningen, und nachherige Einsperrung in ein Jwangs-
Arbeitshaus, wenigstens auf drei Monate, erkannt, und jedem der Inguistten
ein angemessener Theil an den Kosten zugeschieden;
a. der bei dem Oberamts- Gericht Ulm in Verhafe und Untersuchung gekommene
Philios Friz, von Salach, Oberamts Gôppingen, wegen zwar einfachen kleinen,
zum Theil restituirten, aber im rechtlichen Sinne zweiten Diebstahls und wiederho!-
ten Vagirens) neben der Verbindlichkeit zum Schadens= Ersaß und Bezahkung
der Untersuchungs. Kosten zu zweimonatlicher Zuchthausstrase zu Markgrö-
ningen, und nachheriger Reklusion in ein Zwangs-Urbeitshaus, bis zu erprobter
Besserung, wenigstens auf die Dauer von zwei Monaten verurcheilt.
Am 9. August ist:
5. der bei dem Oberamts= Gericht Ehingen in Verhaft und Untersuchung gekom-
mene Johann Hirschbolz, von Osterbuch, wegen Scostation, zum zweitenmal
wiederholter unerlaubter Rückkehr in dir Königl. Staaten und wiederholten Va-
girens, neben Zuscheidung eines angemessenen Theils der Untersuchungs-Koslen
mit fünf= und ein halbmonarlicher Bestungs, Arbeitsstrafe belegt und zu
gleich verordnet worden, das derselbe nach erstan dener Strafe, unter Bedrohung
empfindlicher Adndung für den Fall der abermaligen Rückkehr in die Königf.
Staaten, in seine Heimath Osterbuch transpostirt, werden solle; ·