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8. gegen die bei dem Oberem'es, Gericht Saulgau in Berhoft und Uncersuchung
gekommene Margaretha Bachmann, von Reithenbach, Oberaints Waldsee,
wegen mehrerer Diekstahle, betrügerischer Entfremdung, Ehebruchs, wiederhol-
ten Pagirens und Ungabe eines falsteen Namens vor Gericht) neden dem Er-
sas des Schadens und Verfallung in einen angemessenen Theil der Unteruchungs=
Kosten, sechsmonatliche Zuchthausstrafe zu Markaröningen und nachherige,
wemguens anderthalbdjsahrige Verwahrung in einem Zwaͤngs--Arbeitshause
eifkannt;
der bei dem Oberamts-Gericht Nlaubeuren in Verhaft und Untersuchung gekom-
mene Jobnn Kreiter, von Gerstetten) wegen kleinen, einfachen, im techtti-
chen Sinne vierten Dienstabls, auch polizeiwidrigen Herumlaufens und Bet-
telns, unter Zuscheidung sämielick er Unterfsuchungs= Kosten zu einer achtmeo
natlichen Vestungs, Arbe#eslrafe, und nachberiger wenigstens sechsmonat-
licher Vermiadrung in einem Zwangs= Arbeitshause verurrheilt; "
0. der dei dem Oberamts-Gericht Waldsee in Verhaft und Untersuchung gekommenen
Reqine Neubdauslet, von Uzmemmingen, wegen wiederdolten unzüchtigen
Lebens und Pagtrens, neben Zulscheidung eines angemessenen Theils der Unter
suchun, e-Kosten, sechewöchtoe Jochthausstrafe in Maikgröningen und nachde-
rige zweimonatliche Einsperrung in ein JZwangs= Arbeltshaus zuerkannt.
Am #5. August ist:
1. gegen die bei dem Oberamts-Gericht Wiblingen in Verhaft und Untersuchung
gekommene Ingqutsiten:
a.) Jakob Guggenmoser, von Sulmingen, wegen kleinen, aber einigermaßen
beichwerten und im rechtlicbhen Sinde dritten Diebstohls) nachaefolgter
Tdeinnabme an mehreren andern Diebstähl'in und unerloubten Verkehre mit
Diebsg sndel, sodann wegen Dagabundität neunmonatliche Bestungs=
Urbeitsstrafe und nachherige viermonatliche Aufbewahrung in einem Zwangs-
Arberitehause; «
b.)JobanyStkäßler,vonBurg-Dera-QberamtctHeidenheinhwegenerstes-und
kleinen, aber einigermaßen beschwerten Diebstabls, intellektueller Urhebetschaft
bei einem andern Diebstahl, Diebstahls-Beauͤnstigung und Vagzirens, mit
Einschluß der gegen ihn schon unterm 25. Nov. 1318 wegen wiederholter
Fälschung erkannten, aber von ihm nicht erstanderen sechswöchigen Vestungs-
strafe unter Abrechnung eines Theils des erstandenen Arrests viermonat=
liche Vestungs-Arbertsstraf-;
-c.) Matbias Thurner, von Kreuc, Oberamts Ravensburg, wegen zweier
Diebstähle, die den dritten Diebstahl im rechtlichen Sinne ausmachen, unter
denen ein großer Deebstahl ist, und welche beide unter erschwerenden Umstän-