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binats, Angabe eines falschen Namens vor Gericht und Vagirens, neben dem
Ersatz des Schadens, so weit dieser noch nicht geleistet ist, und Zuscheidung ei-
nes angqemessenen Teeils an den Unterfuchungs-Kosten, unter Ernrechnung
eines Theile des erstandenen Arrests noch zu einer fünfmonatlichen Ber-
stunge, Arbeitsstrafe verurtheilt;
17. gegen die bei dem Oberamts- Gericht Leurktrch in Verhaft und Untersuchung
gekommene Inquissen: -
-.)ChristophHangmanmvonGbppingea,,wegen-gtoßett,unterekschwekekfdeu
Umständen verübten Diebstahls, dann wegen Vagirens und Seco#tation
neden Verurtheilung zum Ersatz des verersachten Schabens, unter Einrech-
nung eines Theils des erstandenen Arrests, noch eine eilfmonatliche Ve-
stungs= Arbeitsstrafe, mit Vorbehalt eines Straf-Zusatzes wenn sich beie
Untersuchung über seinen Entweichunzgs= Versuch aus dem Gefängniß etwas
Sctrafbares gegew-iyn ergeben- sollte;
b.) Maria Antonia Eichner wegen Verleitung des Hausmann zu seinem großen
Diebstadl durch ectheilten speziellen Rarch) neben substdiarischer Verbindlich--
keit zum Schadens-Ersatz eine sechsmonarliche Gefängnißstrafe, weil
Inquisitin zu einer Arbeltsstrafe unfähig ist; ausgesprochen und sedem der,
Inautiten ein angemessener Theil an den Untersuchungs,Kosten auferletr
worden. «
i.)"Civ·i1-S«enst.
Am J1. August wurde:
1. in dee Rechtssache erster Instanz zwischen dem Herrn Fürsten von Metternich-
Winneburg, Ochsenhausen, Kl., und dem Freiheren August von Heornstein zu
Orsen und Bußmannshausen, Bekl., Patronatsrechte auf die Pfarrei Orsen-
hausen, setzt Prozeßkosten Ersaß betreffead, der Herr Kläger) nach von ihm
zurückgenommener Klage, dem Beklagten die in dieser Rechtssache aufgewand"
ten RNosten zu ersetzen für schuldig erkannte;
3, der von Johannes Beck in Grözingen gegen das in seiner Schuldsache von dem
Oeramts, Gerichte Ebingen unterm ##8. Juli ausgesprochene und am 4. August
eröffnete Gant,- Erkenntniuß ergriffene Rekurs wegen Mangels einer Beschwerde
verworfen;
3. die Appellationssache von dem Oberamts-Gericht Ulm zwischen Katharina
Schwäblin, Kl. Anrin, und Margaretha Braun, Bekl. Atin dalelbst, Ein-
setzung in den Besié des Vermögens des abwesenden Soldaten Johann Leon-
hard Mühlich von da betreffend) unter Perurtheilung der Antin in die Kosten