Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

70. 
binats, Angabe eines falschen Namens vor Gericht und Vagirens, neben dem 
Ersatz des Schadens, so weit dieser noch nicht geleistet ist, und Zuscheidung ei- 
nes angqemessenen Teeils an den Unterfuchungs-Kosten, unter Ernrechnung 
eines Theile des erstandenen Arrests noch zu einer fünfmonatlichen Ber- 
stunge, Arbeitsstrafe verurtheilt; 
17. gegen die bei dem Oberamts- Gericht Leurktrch in Verhaft und Untersuchung 
gekommene Inquissen: - 
-.)ChristophHangmanmvonGbppingea,,wegen-gtoßett,unterekschwekekfdeu 
Umständen verübten Diebstahls, dann wegen Vagirens und Seco#tation 
neden Verurtheilung zum Ersatz des verersachten Schabens, unter Einrech- 
nung eines Theils des erstandenen Arrests, noch eine eilfmonatliche Ve- 
stungs= Arbeitsstrafe, mit Vorbehalt eines Straf-Zusatzes wenn sich beie 
Untersuchung über seinen Entweichunzgs= Versuch aus dem Gefängniß etwas 
Sctrafbares gegew-iyn ergeben- sollte; 
b.) Maria Antonia Eichner wegen Verleitung des Hausmann zu seinem großen 
Diebstadl durch ectheilten speziellen Rarch) neben substdiarischer Verbindlich-- 
keit zum Schadens-Ersatz eine sechsmonarliche Gefängnißstrafe, weil 
Inquisitin zu einer Arbeltsstrafe unfähig ist; ausgesprochen und sedem der, 
Inautiten ein angemessener Theil an den Untersuchungs,Kosten auferletr 
worden. « 
i.)"Civ·i1-S«enst. 
Am J1. August wurde: 
1. in dee Rechtssache erster Instanz zwischen dem Herrn Fürsten von Metternich- 
Winneburg, Ochsenhausen, Kl., und dem Freiheren August von Heornstein zu 
Orsen und Bußmannshausen, Bekl., Patronatsrechte auf die Pfarrei Orsen- 
hausen, setzt Prozeßkosten Ersaß betreffead, der Herr Kläger) nach von ihm 
zurückgenommener Klage, dem Beklagten die in dieser Rechtssache aufgewand" 
ten RNosten zu ersetzen für schuldig erkannte; 
3, der von Johannes Beck in Grözingen gegen das in seiner Schuldsache von dem 
Oeramts, Gerichte Ebingen unterm ##8. Juli ausgesprochene und am 4. August 
eröffnete Gant,- Erkenntniuß ergriffene Rekurs wegen Mangels einer Beschwerde 
verworfen; 
3. die Appellationssache von dem Oberamts-Gericht Ulm zwischen Katharina 
Schwäblin, Kl. Anrin, und Margaretha Braun, Bekl. Atin dalelbst, Ein- 
setzung in den Besié des Vermögens des abwesenden Soldaten Johann Leon- 
hard Mühlich von da betreffend) unter Perurtheilung der Antin in die Kosten
	        
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