Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

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Eslingen. In Gantsachen des Peter Goz, Bürzers und Bauers zu Pfauhausen, ist zum #qui- 
dations= und Priorttäts-VBerfahren Tagfarth auf Mittwoch den 3. Nov. d. J. anderaumt. Alle dier 
jenigen, welche an das Vermogen des Peter Gez rechtmaßige Anspruche zu haben glauben, namentlich 
auch die Burgen, werden hiemit öffentlich aufgefordert, zu oben bestimmter Zeit, Morgens 8 Uhr, auf 
dem Rathhause zu Panhausen rechrsgultig zu erscheinen, die zum Beweis ibrer Forderungen und ihrer 
erwaigen. Borzugs-Rechtre erforderlichen Documente vorzulegen, und sich das Weitere zu gewärrigen. 
Diejenigen, welche durch Vevotzmächtigte erscheinen, haben diese zu Abschluß eines Borg= oder Nachlaß- 
Vergleiches besonders zu ermächtigen. Gegen die ungehorsam Ausbleibenden wird sogleich nach der Lis 
##umdations-Handlung der Ausschluß-Bescheid ausgesprochen werden. Den 30. Sept. 2816. 
Kouigl. Oberam#ts-Gericht. 
Verkhelm, Eslinger Oberamts. Die zur Gantmasse des Bartbolomäus Sckriblen allda gehörige, 
Stunde von der Oberamtsstradt Eßtingen entfernte Werkmühle, um weiche 1350 fl. bereits geboten sind, wird 
Samstag den 30. Okt., Vermittags 9 Uhr, In dffenrlichen Lufsteei gebracht werden. Die Muble hat 
folgende Werker: 2.) eine Säg -, 3.) Gops-, 3.) Oehl-Muhle, 4.) eine eoe¾ Das Werk ist 
oberschlächrig, und beziehr das Wasser aus einem nahe liegenden, das ganze Jahr n#ur Wasser versehenen 
See. Es ließen sich leicht noch vortheilhaften Werker, deren dif Gegend dedarf, erwa eine Ham- 
merschmitte aubringen. Das Getäude ist zu zwei Wohnungen eingerichtet, pat neben andern Bequem- 
lichkeiten 2 geschlosene Kuchen, Fruchrboden, Stall und Keller. Am Haus befinder sich ein Gras= 
und Küchengarten von einem Vrrl. 6 Rih. mit fruchtbaren Bäumen auegesett. Auch kemmen noch 
einige Brll. Guts abgegeben werdeu. Kaufskustige werden eingeladen, an gedachtem Tag der Verband# 
lung auf dem Rathhause zu Berkheim anzawohnen, und ihre Vermogens= Zeugnissen vorzulegen. Den 
4. Olt. 1849. Orrs-Vorstand und Gemeinde-Rath. 
Herrenbertg. Der Bürger Jakob Frledrich Mohrkok, von Bohndorf, welcher auf den 5. d. M. 
zur Liquidation ausdrucklich vorgeladen war, ist in der Rucht vom 4. auf den 5. von Haus entwichen. 
Derselte wird nun hiemir offentlich vorgrladen, innerhalb einer zersterlichen Frist von 45 Tagen, vom 
o. d. M. an gerechnet, vor dem unterzeichneten Oberamts-Gericht zu erscheinen und in Berr#f der an- 
gebenen Schulden sich zu erklären. Im Nichrerscheinungsfall wird gegen ihn als Ungebersamen v# 
fübren, und das Gant-Urtheil und die Verweisung nach Verfluß diestr Frist erößfnet werden. Den 6. 
#t. 1819. « Konigl. Oberamts-Gerichr. 
Heirenberg. In der Gantsache Jakoh Friedrich Morleck, Bäcken von Bohndorf, ist beure das 
unterm 20. v. M. angedrohte #asschluß= Erkenntniß gegen diejenigen Gläubiger, welche bei der am 
5. d. M. statr gehabten Schulden-iqurdation ihre Forderungen nicht eingereicht haben, aus #esprochen 
worden. Den 7. Oktober W:9. Kônigl. Oberamtsgericht. 
Leonberg. Gegen den Mezger Johann Georg Mundinger, zu Warmbronn, ist das Gam-Ver- 
fabren oberamtsgericheich erkaunt, und zu Vornahme de Schulden-Liquidation und dem Versuch 
eines Borg= oder Nachlaß-Vergleichs Freirag der 5. November d. J. anberaumt worden. Die Gläu- 
biger des Mundingers werden hun hiemit aufgesordert, ah gerachtem Tag, Morgens 9 Uhr, auf dem 
Rathhause in Warmbronn sich einzufinden, ihre Forderungen rechtsgultig zu liquldiren, und uber einen 
Borg= oder Nachlaß- Bergleich sich zu erklären. Gegen alle nichterschienenen Gläubiger wird sogleich 
nach der Liquidations-Handlung das Präklusiv-Erkenn#iß ausgesprochen werden. Den 9. Olt. 1819. 
Königl. Hberamtsgeriche. 
Maulbronn. Der Brauknecht und Küfer Andreas Schraishuhn, von Wildberg, Cberamts 
Nagold, welcher wegen Körper-Verletzung allhier in Untersuchung ist, wird. in Erwägung, daß er sich 
nach geschlessener Untersuchung entfernt hat, hiemit ediktaliter vorgeladen, vor dem Oberamts-Gerichte 
dahler zu erschienen, und das unterm 36. Juni d. J. gegen ihn gefällte Straf-Erkenntniß des Ki- 
niglichen Gerichtshofs furl den Meckar-Kreis zu vernehmen, Zugleich werden alle Königl. Behorden
	        
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