holter, übrigens kleiner Diebstähle, worunter jedoch ein ausgegeichneker ist, dann we-
gen verübter Selbsthülfe und wiederbolter Vogabundität, zu zwanzlgmonatlicher
Zuchthausstrafe und nachheriger Einschließung in einem Zwangs-Arbeitshause bis zu
erprobter Besserung, wenlastens aber auf die Dauer von einem Jahr, neben Be-
zahlung sämtlicher Untersuchungs -Arrest= und Azungs-Kosten und Ersatz des esweis-
lichen Schadens. ·
Am 16. Sept. wurde:
6. Michael Luz, von Besigbeim, wegen wiederholter Mißhandlung and körperlscher Ver-
letzung seines Stiefvaters, neben Ersatz der Untersuchungs- und Cur-Kosten mit
zweijähriger Zuchthausstrafe; .
7.AdamSaß-nann,vonObekriexingemObewmtsValbingea,we·genzwel·ctDiebe-better
DiebstühlenebenbemErsatzdesSchadensundBezahlunqderUntetsuchunqs-Kofua
mitviermionatlicherBestitngtzstkaiebelagk.
Am 23. Sept. wurde:
t. der Elisabetha Dorothea Wieland, von Poppenweller, Oberamts Ludwigsburg, we-
gen Scortatiom, gemeiner Hurerel und unzucht in der Residenz, auch Vagirens neben
dem Crsatze der Untersuchungs= Kosten elne viermonatliche Jachthausstrafe zuer-
lannt.
Am 30. Sept. wurden verurtheltte:
9. Heiurich Die rer, von Breuningsweiler, Oberamts Walblingen, wegen mit bewaff-
netes Hand begangener Widerseylichkeit gegen einen Waldstreifer und wegen wieder-
bolten Wald-Ercesses neben dem Ersatze der Arrest= und Untersuchungs-Kesten, auch,
des erweislichen Schadens, za fünfmonatlicher, seiner korperlichen Beschaffenbei#t=
angemessener Bestungsstrafe, unter Vorbehalt eines Strafzusatzes auf den Fall, daß
er bei weiterer Untersachung einer ihm angeschuldigten Holz. Entwendung schuldhafe
erfunden werden sollte;
4% Joseph Adam Schwager, von Neckarsulm, wegen thätlicher Wildersetzlichkeie gen####
mehrere Gensd'armes, deren er für Überwiesen angenemmen werden, neben dem Er-
satz der Untersuchungs-Kosten zu viermoenetllcher Vestungsstrase;
1. a- Jakob Friedrich Jäger, von Oswell, Oberamts Ludwigsburg, und «
b.Jobm1nGeorg-stmanuvonsu",wegeaelnes-vonibntngemeinschaftllckyoerz
übten ausgezeichneten Diebstahls, jerer zu viermonarlicher Pestungs-UArbeir
neben Bezahlung der Hälfte der Untersuchungs , seo wie selner esgenen Arrest-
mo“ auch Ersat des verursachten Schadens under solldarischer Ves-
indlichkeitz;