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Zettel nach vollendeter Aushebung der
Kreis-Regierung; diese läßt ihn durch ihr
Neoisorat prüfen, und sendet ihn dann am
den Ober-Nekrutlrungsrath.
9. 27.
Die von dem Kriegsminister ernannten
Offiziere und Militaͤr- Aerzte reichen nach
Vellendung der Nachaushebung die ihrigen
bel der Assentirungs-Kommission des Ki-=
niglichen Kriegs-Departements ein, die sie“
ermäßigen läßt, und dann gleichfalls dem
Ober-Netrutirungsrathe zustellt.
#. 26.
Der Ober-Rekrutirungsrath sammelt
diese Zettel und legt ste sofort dem Mini-
steium des Innern vor, um ihren Betrag
auf die Staats-Hauptkasse anzuweisen.
. 29. 6
Die Staats-Haupckasse wird diesen Be-
krag durch den hiefür besonders aufgestell-
sen Rechner (Nekrutirungs-Kassier) berich-
tigen lassen, der auch die erforderlichen
baaren Verschüsse den betreffenden Perso-
nen auf Verlangen zugehen lassen wird.
Dritter Abschnitt.
Von den Beitrögen der Einsteller
zu den Kosten.
* “*
Die Beiträge zu den Rekrutirungskosten,
acche nach Art. 36 des Rekrutirungs-
Gesetzes von den Einstellern iu entrichten
sind, gehen theils bei der Aush##bung oder
Rachausbebung, theils erst nach der Ein-
reihung ein.
9. 3..
Diejenigen Beitraͤge, welche bei der
Aushebung oder Nachaushebung entrichtet
werden, hat der Sekretaͤr des Kreis-Re-
Erutirungsraths in Empfang zu nehmen,
und dem Rekrutirungs-Kassier (Coben s. 29)
mlit tinem genauen, von Seiten bder Kreis-
Regierung aus der Einstellerliste beglau-
bigten, Verzeichnisse entweder baar eder
mittelst Abrechming der davon bezahlten
dekretirten Diälen und Reisekosten zu über-
geben.
9. B2.
Die Beiträge, welche erst nach der Ein-
reihung fallen, sind unmittelbar an den
Rekrutirungs: Kassier zu bezahlen, und
die Kdnigl. Assentirungs-Kommission siellt
lhm ein Verzeichniß der von ihr zugelasse=
nen Einstellungen zu seiner Verrechnung zu.
*—i—e
Won den bei ihm eingegangenen Bei-
trägen hat der Rekrutirungs-Küssier theils
die Vorschüsse zu bestreiten, deren die be-
treffenden Personen bedürfen, theils den
Betrag der dekretirten Zettel derselten zu
berichtigen.