Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820. (15)

143 
Nro. 16. 
Königlich-Württembergisches 
Stagts= und Regierungs-Blakt. 
Dienstag den 28. März 1620. 
  
I. Unmittelbare Kösnigliche Deerete. 
Keine. 
II. Veer fügungen der Departements. 
Des Justtz-Departements. 
Die in dem Monat Februar 1820 von den Gerichtshöfen des Königreichs ausgesprochene Erkennenisse 
5 betreffend. 
In dem verflossenen Monat Februar find von sämtlichen Gerichtsh#fen des Ks- 
nigreichs nachstehende Erkenntnisse ausgesprochen worden, wobei im Allgemeinen bemerkt 
wird, daß nur solche Urtheile der Criminal-Gerichts-Stellen in das Staats= und 
Regierungs= Blatt aufgenommen werden, wodurch eine längere, als dreimonatliche 
Freiheits = Strafe erkannt wird. 
A) Obertribunal. 
7. Criminal = Senat. 
Den 1. Febr. wurde: nang, das gegen ihn wegen Comubinats, 
1. In der Rekurssache des Andreas Vaglrens, Diebstahls und Bruches des 
Munz, von Murrhardt, Oberamts Back- eidlichen Angelbbnisses, sich nicht ven
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.