Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820. (15)

Am 16. März wurde: 
5. Frledrich Gumpper, von Mezingen, 
Oberamts Urach, wegen großen Dieb- 
Kahls, neben der Verbindlichkeit zu Er- 
stattung sämtlicher Untersuchungskosten 
mit einer viermonatlichen Festungs- 
Arbeitstrafe belegt. 
Am 33. Mätz ist: 
4. egen den Schullehrer Carl Frie- 
drich Gall, von Dennach, Oberamts 
Neueobärg, erkannt worden, daß der- 
selbe zwar rücksichtlich der ihm angeschul- 
digten unzüchtigen Angriffe auf die ihm 
anvertraute Schülerinnen während des 
Schulhaltens von der Instanz entbunden 
seon, und die demselben von zwei ledi- 
ten Weibspersonen zur Last gelegten Un- 
lwuchts-Versuche als unerwiesen beruhen, 
dagegen Gall wegen nächtlichen Zuwan- 
delns zu einer verrufenen Dirne, so wie 
wegen unzüchtiger Angriffe auf elne an- 
dere Welbsperson., welcher beider Ver- 
gehen er in Rechten für Aberführt ange- 
nommen wurde, von der Stelle eines 
•Mientlichen Lehrers entfernt, zu Beklei, 
dung eines Lehramtes ferner für unfähig 
erklé#rt, auch zu Tragung sämtlicher Un- 
tersuchungskosten verbunden seyn solle. 
Am 27. Mérz wurde: 
5. der zu Nagold in Untersuchung ge- 
- kmmene Korbmacher und Hefenbinder 
215 
Geora Martin Waldel, von Oberlin- 
genhard, Oberamts Neuenbuͤrtzz, wegen 
wlederholten Vagirens und fortgesetzten 
Concublnat#s, neben der Werbindlichkeit 
zu Erstattung selner Haft = und dei 
Hälfte der Untersuchungskosten zu einer 
viermonatlichen Zuchthausstrafe ver- 
urtheilt, nach deren Erstehung er unter 
genaue ortspolizelliche Aufslcht gestellt 
werden soll; 
6. Joseph Wirtble, von Horgen, Ober- 
amts Rortweil, wegen thötlicher Wider- 
seplichkeit gegen den ihn transportiren- 
gen Gensd'armen, auch ausgestoßener 
grober Schimpfreden öber das Oberamt 
und gegen den Gensdfarmen, neben Er- 
stattung seiner Arrest= Azungs= und 
Untersuchungskosten zu einer dreimo-= 
natlichen Zuchthausstrafe mit Will- 
komm verurtheilt. 
Am 29. Méz ist: 
7. auf die von der vormaligen Kiöniglichen 
Stener-Sektlon angeordnete und durch 
elne eigene Justlz-Commissson reassumir- 
te zu Sulz stattgehabte Untersuchung, 
der Advokat Römer in Sulz wegen 
Umeerschlebung erdichteter Rechnungs-= 
Manualien au die Stelle der ihm von 
der Untersuchungs-Commisston retrodir= 
ten schten, unbefugter Vernichtung des 
im nach de#ren Requisttlon durch die
	        
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