Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820. (15)

zelnen Quartallert noch aus. Daimtt die 
Revision und Dekretur der Kosten nicht 
406“. 
verzbgert werden möge, werden die noch 
im Näckstande befindlichen Oberämter auf- 
geferdert, ihre Kosten = Verzelchnisse so- 
glelch einzusenden. 
Stuttgart den 31. Juli 1820. 
In Abwesenheit des Direktorst 
Rmer. 
F 
EC) Des Departemests der Finanzen: 
Des. Königl. Steuer-Collegiums, 
Aus Veranlassung der von mehreren 
Tabaks-Fabrikanten vorgetragenen Bine 
um Erleichterung in ihrem Tabaks-Vere 
kehr, und in der Absicht den Tabaks-Bon- 
von allen seinem Emporkommen hinder- 
lichen Beschränkungen zu befreien, haben 
Se. Kinigl. Majestét verläufig bis zu 
einer über diesen Gegenstand zu erwarten- 
den Verabschledung felgende Elnrichtung 
anordnen zu lassen anaͤdigst geruht: 
A.) In Betreff der glelchen Be- 
bandlung der Fabrikanten. 
1.) Jedem Fabrikanten ist es erlaubt, sein 
Fabrikat, nachdem es von Selten der 
Regie oder ihren Faktorien in Büchsen, 
Paqueten: Carotten, und was den ge- 
mahlenen Schnupftabak betrifft, in plom- 
birten Säcken zu wenigstens ## Centner ge- 
stempelt, und mit dem Impost zu 337 pCt. 
belegt ist, selbst verschließen zu därfen. 
VBorlãufige Verfugurig , die Tabaks. Gefäg Verwaltung betreffend. 
a.) Ist es ihnen erlaubt, Ur Fabriket 
mit selbst beliebigen Etiquetten zu ver- 
sehem, jedech ohne den *Rohmen einer 
andern inländischen Fabrik darauf setzen 
zu dürfen. 
5.). In Heilbronn ist die vormals allda 
bestandene Tabaks-Fakkorie wieder ber- 
gestellt, und dem Ober-Acckser und Salz- 
Fakter Schikardt übertragen. 
4.) Auf den Faktorlen Heilbronn und Ulm, 
so wie bei der Verwaltung in Stutt- 
art ist derjenige Tabak, welchen die 
Fabrikanten zum Verkauf im Inlam 
bestimmen, kostenfrei zu stempeln. 
betztere haben die Wahl, wo sie stem- 
peln lassen wollen, so daß z. B. der Fa- 
brikant in Mählacker, Cannstadt, Schorn= 
dorf rc. Tabak, welchen er nach Heilbronn 
und Ulm verkauft, nicht nach Stuttgart 
zur Stemplung zu senden gendthigt ist.
	        
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