Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820. (15)

weiteren Strafe auf den Fall, daß ein 
mit dem Inqulsiten Hiller begangener 
Incest, dessen sie bezuͤchtigt ist, verl- 
fleirt werden sollte, zu einer sechs- 
monatlichen Zuchthausstrafe zu 
Ludwigsburg, und nachberiger Ein- 
schließung in dem Zwangs-Arbeits- 
bause zu Ulm, auf die Dauer von 
zwel Monaten; 
5. auf den Grund der von dem Oberamts- 
gerichte Ulm geführten Untersuchung, 
Theresia Rettenberger, von Staufen, 
Kbnigl. Baierlschen Kandgerichts Lauln- 
tgen, wegen zweier einfacher und kleiner, 
auch größtenthelle ersetzter Diebstähre, 
wovon jedech der eine der Summe des 
großen Diebstahle nahe kommt, und welche 
bei derselben den dritten Diebstahl im 
rechtlichen Sinne ausmachen, neben Ver- 
fällung in den Ersatz des Schadens, so- 
weit er noch nicht geleistet ist, und ihrer 
Arrest -, Azungs= und Untersuchungs- 
Kosten, unter Elnrechgung elnes Theils 
des erstandenen Arrests, noch zu einer 
siebenmonatlichen Zuchthausstrafe 
zu Ludwigsburg, nebst Abschied und 
nachheriger Ausweisung aus dem Kbnig- 
reiche, mit Androhung empfindlicher Ahn- 
dung auf den Wiederbetretungsfall. 
Am 6. Juli ist: 
4. gegen den bel dem Oberamtsgerlchte 
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Ebningen in Untersuchung gekommenen 
Conrad Schmid, von Griesingen, wegen 
großen, jedoch über die Hälfte ersetzten 
und durch Aufsteigen erschwerten Geld-- 
Diebstahls, ferner wegen eines kleinen 
elnfachen Hausdiebstahls, und wegen 
eines entwendeten, jedoch aus eigener 
Reue ersetzten Laubthalers, neben Ver- 
fällung in sämtliche Untersuchungs-Kosten, 
und der Verbindlichkeit zum Schadens- 
Ersasz, soweit solcher noch nicht geleistet 
ist, eine fünf und einhalbmonate 
liche Festungs-Acbeitsstrafe, mit Rück- 
sichtnahme auf seine kbrperliche Beschaf- 
fenheit, erkannt worden. 
Am lro. Juli wurden verur- 
theilt: 
die bei dem Oberamtsgerichte Ulm in 
Untersuchung gekommene Soybille Ez- 
Iin, von Ulm, wegen zum zweitenmale 
wlederholler Angabe eines falschen Ra- 
mens vor Gericht und wiederholten Va- 
girens, neben der Verbiwlichkeit des 
Ersatzes sämtlicher Kosten, zu elner 
drelmonatlichen Zuchtbausstrafe zu 
Markgrönngen und nachheriger Ein- 
sperrung in dem Swangs-Arbelteshause 
zu Ulm bls zu erprobter Besserung, je- 
doch wenigstens auf die Dauer von 
vler Monaten;
	        
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