ständen und in Genossenschaft verübter
Diebstähle, wodurch dessen zweiter Räck-
fall begruͤndet ist, sodann wegen Dieb-
stahls -Bersuchs, Funddiebstahls, fort-
gesetzten unzüchilgen Lebens, auch ver-
übter Drohung, unerlaubten Gewehr=
Beslees, entfernten Wilderei-Versuchs,
und endlich wegen wiederbolten Baglrens,
neben Verfällung in den Ersatz des
durch seine Dlebstähle und den versuch-
ten Ausbruch aus dem Gefängniß ge-
stifteten Schadens, so wie elnes ange-
messenen Theils der Untersuchungs-Kosten,
fünfj éhrige Festungs-Arbeirstrafe,
and nachberiger Recluston bis zu erprob-
ter Beserung, wenigstens aber auf ein
Jahr ausgesprochen worden.
Am 29. Juli wurden verur-
theilt:
3. die bel dem Oberamtsgerichte Waldses
in Verhaft und Untersuchung gekomme-
nen Inquisiten:
a) Heinrich Bräuchle, von Oggelsbeu«
ren, wegen eines nach vorgaͤngiger
Verabredung und Verbindung mit
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zwel Genossen unter beschwerenden
Umsstaͤnden deruͤbten Raubs, wegen
wiederholter, theils großer, theils qua-
lifizirter, theils erschwerter, thells in
Genossenschaft und gewerbsmaͤßig ver-
übter zehn Diebstähle und eines Dieb-
stohls= Versuchs, unter Anrechnung
eines Theils des erstandenen Arrests,
noch zu achtjähriger Festungs-
strafe;
b) Viacens Sauter, von Mutterswang,
weßen eines nach vorgängiger Verab-
redung um Verbindung mit zwei Ge-
nossen unter erschwerenden Umständen
verübten Raubs, sodann wegen zwar
erster und kleiner, aber theils qualisi-
zirter, tbeils erschwerter, in Genossen-=
schaft und gewerbsmäßig begangener
eilf Diebstähle und zweler Dleb-
stahls-Versuche, noch zu achtjährl-
ger Festungsstrefe.
Zugleich wurde gegen beide Inquisuen
wegen des Schadens-Ersatzes, so wie
wegen der Arrest-, Azungs-, Vertheldi-
gungs- und Untersuchungs-Kosten das
Angemessene verfägt.