vermge Emschließung vom nämlichen
Tage dle erledigte katbolische Pfarrel Ju-
stingen, Oberamts Münslugen, dem Pfar-
rer Wirsching in Abtsgmünd gnddigst
übertragen, und
vermbge Entschließung vom 36. v. M.
den beiden Lehrern an der hiesigen Ele-
mentarschule, Schmidt u. Brandauer,
den Präzeptors -Titel zu verleihen ge-
uhbt. . .
Untennss.v.M.wutd-demsudser
Pfarrei Unteressendorf, Landkapltels Wald-
see, ernannten Pfarrer Weiß, von See-
bronn, die Koͤnigl. Bestätigung ertheilt.
Am naͤmlichen Tage wurde der Rittmel-
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ster zwelter Classe Friedrich v. Spetb des
ersten Reiter-Regimems, zum Rlrtmeister
erster Classe bei dem dricten Reiler-Regi-
ment, und der Oberlsieutenant v. Kapf
des zweiten Reiter Reglments, zum Nitt-
meister zwelter Classe bei dem ersten Rel-
ter-Reglment;
lodann unter dem 29. v. M der Un-
terlleutenant v. Hünersdorf des ersten
Relter-Regiments, zum Oberlleutenane
ernannt, und
der Oberlieutenant v. Herbort vom
ersten zum zweiten, se wle der Unterlieute“,
nant von Rackulz vom dritten zum er-
sten Relter-Regimente versetzt.
II. Verfügzungen der Departementt-
Des Departements des Innern:
des Ministerium des Innern.
a) Die Ueberlassang der Dispensations= Ertheilung zum Tanzen bei Mlttwoch-Hochzeiten an dle
Königl. Obrrämter berreffend.
Durch die Bekanntmachung des ehege-
richtlichen Senats des Königl. Ober-Tri-
bunals vom 16. April 1816 (Staats-
und Reglerungs-Blatt Nro. z1. S. 180)
Und jzur Bereinfachung des Geschaͤftsgangs
und Erleichterung der Unterthanen den ge-
weinschaftlichen Oberämtern mehrere, bis
dahin dem Ehegericht ausschließlich zuge-
kommene Dispensationen äberlassen wor-
den.
Da bierunter auch die Dispensation
von der Mittwochs-Copulatlon aufgezählr,
die Erlaubulß zur Tanzmusik an Mlitwochs-
Hochzeiten hingegen nur um deswlllen nicht
ausgedrückt worden ist, weil diese nicht von
dem Kdnigl. Ehpegericht, sondern von der