Der Kreis-Rekrulirungsralh bringt fämt-
liche in dem Oberamts-Bezirke vorkom-
mende Rekurse in einen Bericht, in wel-
chem die Gründe der Rekurrenten nebst
den Gegengründen kurz anzuführen sind.
Dieser Bericht, welchen das die Ver-
bandlung leitende Mitglied der Kreis-Re-
gierung nebst dem Oberamtmann zu unter-
schreiben hat, ist noch am. Tage der Aus-
hebung oder den nächstfolgenden an den-
Ober-Rekrutirungsrath einzuschicken.
Wenn bei der Nachaushebung der Re-
kurs ergriffen wird, was aber nur von
denem geschehen kann, welche bei derselben
persbnlich erscheinen, (Art. 14 und 18 des
Gesetzes,) so ist der Bericht über jeden
einzelnen Fall sogleich zu erstatten und
vom den der Nachaushebung anwehnendem
Mitgliedern der Kreis-Reglerung, zu un-
terschreiben.
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Gegen vas Erkenntniß des Kreis-Rekru-
trungsraths, durch welches ein Militär-
pflichtiger: fuͤr dienstiüchtlg erklärt wird,
##ender keim Rekurs statt.
Auch, kanm derjenige, welcher durch dem
Kreis-Rekrutirungsrath für diensttächtig
erklärt und zum Contingent befinitio be-
zeichnet worden, vom ver Assentirungsbe-
hörde nicht mehr' mit der Wirkung ausge-
schossen werden „ daß, der Oberamts = Be-
56,
li#einen andern Manm fär denselben zu
stellen hätte, sondern ein solcher Milltär=
bflichtiger ist dem Bezirke als gestellt an
seinem Contingem abznrechnen.
74.
Ueber die Art, wie die Entscheidungs-
gründe in der slebenten Colonne der Zie-
hungsliste anzuführen sind, mögen folgende
Beispiele zur Erläuterung dienen:
g.) Entscheidung: „freigespProchen.“ Ent-
scheidungsgründe (nach Verschiedenheit
des Befreiungsgrunds) „unter dem Meß“
oder:
„dienstuntuͤchtig“ (ohne Anfuͤhrung des
Gebrechens) nach dem Visitations-
„ Protokoll.“
oder:
„ weil sein einziger Bruver im Militäe
v gestorben““
ober:
„„als aͤltester Sohm eines: b66jaͤhrigen
„ Vaters,“
ober:
„als einziger Sohn einer Wittwe, weil
„sein einziger Bruder taubstumm und-
„ somit nicht zu zählen ist“ u. s. w.
Ist. in der oberamtlichen Verband-
lung (Colonne 5. der Siehungsliste).
äber dem Bewels der angesprochenem
Befreiung unter Anführung der beige-
bkrachtem Bewrigmittel. bereits das Rö-
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