Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820. (15)

Der Kreis-Rekrulirungsralh bringt fämt- 
liche in dem Oberamts-Bezirke vorkom- 
mende Rekurse in einen Bericht, in wel- 
chem die Gründe der Rekurrenten nebst 
den Gegengründen kurz anzuführen sind. 
Dieser Bericht, welchen das die Ver- 
bandlung leitende Mitglied der Kreis-Re- 
gierung nebst dem Oberamtmann zu unter- 
schreiben hat, ist noch am. Tage der Aus- 
hebung oder den nächstfolgenden an den- 
Ober-Rekrutirungsrath einzuschicken. 
Wenn bei der Nachaushebung der Re- 
kurs ergriffen wird, was aber nur von 
denem geschehen kann, welche bei derselben 
persbnlich erscheinen, (Art. 14 und 18 des 
Gesetzes,) so ist der Bericht über jeden 
einzelnen Fall sogleich zu erstatten und 
vom den der Nachaushebung anwehnendem 
Mitgliedern der Kreis-Reglerung, zu un- 
terschreiben. 
. 75— 
Gegen vas Erkenntniß des Kreis-Rekru- 
trungsraths, durch welches ein Militär- 
pflichtiger: fuͤr dienstiüchtlg erklärt wird, 
##ender keim Rekurs statt. 
Auch, kanm derjenige, welcher durch dem 
Kreis-Rekrutirungsrath für diensttächtig 
erklärt und zum Contingent befinitio be- 
zeichnet worden, vom ver Assentirungsbe- 
hörde nicht mehr' mit der Wirkung ausge- 
schossen werden „ daß, der Oberamts = Be- 
56, 
li#einen andern Manm fär denselben zu 
stellen hätte, sondern ein solcher Milltär= 
bflichtiger ist dem Bezirke als gestellt an 
seinem Contingem abznrechnen. 
74. 
Ueber die Art, wie die Entscheidungs- 
gründe in der slebenten Colonne der Zie- 
hungsliste anzuführen sind, mögen folgende 
Beispiele zur Erläuterung dienen: 
g.) Entscheidung: „freigespProchen.“ Ent- 
scheidungsgründe (nach Verschiedenheit 
des Befreiungsgrunds) „unter dem Meß“ 
oder: 
„dienstuntuͤchtig“ (ohne Anfuͤhrung des 
Gebrechens) nach dem Visitations- 
„ Protokoll.“ 
oder: 
„ weil sein einziger Bruver im Militäe 
v gestorben““ 
ober: 
„„als aͤltester Sohm eines: b66jaͤhrigen 
„ Vaters,“ 
ober: 
„als einziger Sohn einer Wittwe, weil 
„sein einziger Bruder taubstumm und- 
„ somit nicht zu zählen ist“ u. s. w. 
Ist. in der oberamtlichen Verband- 
lung (Colonne 5. der Siehungsliste). 
äber dem Bewels der angesprochenem 
Befreiung unter Anführung der beige- 
bkrachtem Bewrigmittel. bereits das Rö- 
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