Praͤceptorat an der lateinischen Lehranstalt
zu Eßlingen dem fräher bei derselben an-
gestellt gewesenen behrer der Arlthmetik
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und Geegraphle, Georg Herzog, von
Schmiden, Oberamts Cannstadt, äber-
tragen.
#. Verfügungen der Departements.
Des Justtz-Departements.
Des Jußi= Ninisterinm.
In Vetreff der Prüfongria im Inkit- Deart#ement.
Rachsthendee Auszug. aus der von
Seinesr Klalglichen Moajestät
genehmigten Dlenst- Präáäfungs-Instruktion
für daes Königl. Ober-Tribunal, u. d. 360.
November 1826 wird Hlermit unter Be-
Rehung auf die dadurch naͤher entwickelte
und theilweise abgeänderte Verordnung
W# u. Mal 1316, die Präsung der
—
Rechts-Candidaten betreffend, (Stacts=
und Reglerangs -Blatt S. 50 ff.) zur
allgemelnen Kennkniß gebracht, und debei
bemerkt, daß die hbler ulcht abgedruckten
Bestimmungen und Artikel jener Instrak=
tion ledlglich Anwelfungen für die Prä-
funss = Behbrde selbst zam Gegenstande
paben.
Ausjug aus der Dienst-Prüfungs= Instruktion für das
Könisliche Ober-Tribunal.
Durch die Verordnung vom 31. Mal
1818 in Betreff der Ptüfung der Rechts-
Candldaten (Staats= und Neglerungs=
latt S. abo ff.) ist das Khnigl. Ober-
Tribunal ausschließlich zur Hrüfungs-Be-
borde bestimmt, und dabei festgesetzt wor-
den, daß bei demselben alljaͤhrlich zwel
Geemester- Pruͤfungen Statt flnden sollen.
Zuslelch · wurden diefe Präfunden felbt
durch zwei Abstufungen unterschleden, la-
dem die Befählgung zu Kanzlel-Diensten
im engern Sinne, zu Gerichts-Aktuarlaten
und zur öffentlichen Reches-Auwallschaft
an die Erstehung der ersten, dle Befähi-
gung zum Raihs--Dienste oder zum Rich
teramte aber an die Bollendung der zwei-
ten Dienst-Drüfung geknäpft sepn follte.
Auch wurden die Bewerber uem eine An-