Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820. (15)

Praͤceptorat an der lateinischen Lehranstalt 
zu Eßlingen dem fräher bei derselben an- 
gestellt gewesenen behrer der Arlthmetik 
614 
und Geegraphle, Georg Herzog, von 
Schmiden, Oberamts Cannstadt, äber- 
tragen. 
#. Verfügungen der Departements. 
Des Justtz-Departements. 
Des Jußi= Ninisterinm. 
In Vetreff der Prüfongria im Inkit- Deart#ement. 
Rachsthendee Auszug. aus der von 
Seinesr Klalglichen Moajestät 
genehmigten Dlenst- Präáäfungs-Instruktion 
für daes Königl. Ober-Tribunal, u. d. 360. 
November 1826 wird Hlermit unter Be- 
Rehung auf die dadurch naͤher entwickelte 
und theilweise abgeänderte Verordnung 
W# u. Mal 1316, die Präsung der 
— 
Rechts-Candidaten betreffend, (Stacts= 
und Reglerangs -Blatt S. 50 ff.) zur 
allgemelnen Kennkniß gebracht, und debei 
bemerkt, daß die hbler ulcht abgedruckten 
Bestimmungen und Artikel jener Instrak= 
tion ledlglich Anwelfungen für die Prä- 
funss = Behbrde selbst zam Gegenstande 
paben. 
Ausjug aus der Dienst-Prüfungs= Instruktion für das 
Könisliche Ober-Tribunal. 
Durch die Verordnung vom 31. Mal 
1818 in Betreff der Ptüfung der Rechts- 
Candldaten (Staats= und Neglerungs= 
latt S. abo ff.) ist das Khnigl. Ober- 
Tribunal ausschließlich zur Hrüfungs-Be- 
borde bestimmt, und dabei festgesetzt wor- 
den, daß bei demselben alljaͤhrlich zwel 
Geemester- Pruͤfungen Statt flnden sollen. 
Zuslelch · wurden diefe Präfunden felbt 
durch zwei Abstufungen unterschleden, la- 
dem die Befählgung zu Kanzlel-Diensten 
im engern Sinne, zu Gerichts-Aktuarlaten 
und zur öffentlichen Reches-Auwallschaft 
an die Erstehung der ersten, dle Befähi- 
gung zum Raihs--Dienste oder zum Rich 
teramte aber an die Bollendung der zwei- 
ten Dienst-Drüfung geknäpft sepn follte. 
Auch wurden die Bewerber uem eine An-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.