Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820. (15)

C) Des Bepartements der Finanzen: 
Koͤnigl. Steuer-Collegium. 
Einsendung der Namen 2c. der Oberamts-Diener betreffend. 
Sömtlichen Kameralämtern wird hiemit 
aufgegeben, längstens innerhalb vier Wochen 
dle Namen der in ihrem Kameral-Bezirke 
angestellten Oberamts-Diener mit Bemer- 
kung ihres frähern, sowohl aus berrschaftli- 
chen als aus andern Kassen bezogenen, Eln- 
kommens dem Stener-Collegium anzu- 
leigen. 
Stuttgart den 1. Febr. 18730. 
Jöger. 
Dienst. Erledigungen. 
Durch das am 31. Jan. v. J. erfolgte 
Ableben des Kaplans Lorenz Spt ist die 
katholische Kaplanel zu St. Lorenz in Reu- 
hausen, 
durch das am nämlichen Tage erfolgte 
Ableben des Pfarrers Godelmann dle 
Pfarrei Bickingen, Dekanats Hellbrenn, 
und 
durch das am r. d. M. erfolgte Able- 
ben des Stadtpfarrers von Schmid, 
die Stadtpfarrei Nagold erledlet worden.
	        
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