Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

72  §  3.  Deutsche  Sprache  mit  Lesen  und  Schreiben.

Unterrichts  und  das  Aufschreiben  der  bei  den  Sprechübungen  gewonnenen
Sätze.  Daran  mag  sich  die  Wiedererzählung  kurzer  Geschichten,  die
Nachbildung  einfacher  Beschreibungen,  sowie  die  Umbildung  von  Lesestücken
  (Wechsel  des  Zahl-,  Zeit=  und  Personenverhältnisses)  schließen“.

„In  der  Oberklasse  sind  alsdann  die  verschiedensten  Formveränderungen
  von  Lesestücken,  Nachbildungen  derselben  in  strengerer
und  freierer  Form,  Verarbeitung  der  darin  enthaltenen  Gedanken  nach
gegebenen  Gesichtspunkten,  Aufschreiben  des  Vorgelesenen  und  Erzählten,
des  im  Unterrichte  Behandelten  oder  im  Erfahrungskreise  der  Schüler
Liegenden,  Erzählungen,  Beschreibungen,  Vergleichungen,  Erklärungen  2c.
am  Platze.  Auch  Briefe  und  Geschäftsaufsätze  sind  zu  bearbeiten.“

„Während  auf  der  Unterstufe  die  Ubung  mit  dem  Bilden  und
Aufschreiben  einfacher  Sätze  über  einen  gegebenen  Gegenstand  der  sinnlichen
  Wahrnehmung  beginnt,  setzt  sich  dieselbe  auf  der  Mittelstufe
durch  Nachbildung  kleiner  Erzählungen,  Beschreibungen,  Briefe  2c.  in
planmäßigem  Wechsel  fort  und  führt  auf  der  Oberstufe  zur  Anfertigung
mehr  selbständiger,  mit  den  Forderungen  des  praktischen  Lebens  möglichst
  zusammenhängender  Aufsätze  nach  kürzeren  Andeutungen  des
Lehrers.“  Anmerkung  32.  -

Grüllich  (Lehrplan  2c.)  schlägt  für  die  Oberklassen  folgendes
vor:  Die  Ubungen  der  3.  Stufe  (5.  und  6.  Schuljahr)  müssen  einen
freieren  Zug  annehmen.  Die  Arbeiten  bestehen  in  Beschreibungen  und
Schilderungen,  zu  denen  Naturgeschichte  und  Geographie,  auch  die
Natur  draußen  in  ihrem  Wandel  und  Wechsel  reichen  Stoff  bieten.
Nachdem  einige  Musterbeispiele  gemeinsam  bearbeitet  worden  sind,
müssen  wenigstens  die  begabteren  Kinder  auch  selbständig  etwas  aus
ihrem  eigenen  Anschauungzkreise  beschreiben.  Ebenso  sollen  die  Schüler
angeleitet  werden,  Gelesenes,  Gehörtes  oder  Erlebtes  nachzuerzählen
und  Vergleichungen  zu  fertigen.  Im  Anschlusse  an  Lesestücke  werden
Umwandlungen,  Nachbildungen  und  Charakteristiken  geliefert.  Auch
Briefe  sind  zu  schreiben.  —  Die  4.  Stufe  (7.  und  8.  Schuljahr)  setzt
diese  Ubungen  bei  immer  freierer  Bewegung  der  Kinder  fort,  fordert
wohl  auch  kleine  Abhandlungen  über  leichtere  Sprichwörter,  geographische
und  naturkundliche  Stoffe,  übt  die  verschiedenen  Briefformen  weiter
ein  und  nimmt  die  Abfassung  von  Geschäftsaufsätzen  in  ihren  behrgang  auf.

Vergl.  hierzu,  sowie  zu  den  folgenden  Anmerkungen:  Dr.  Wild,
Stoffpläne  2c.;  Schreyer,  Entwurf  2c.;  Lehrpläne  für  die  Inspektionsbezirke
  Borna,  Döbeln,  Rochlitz,  Zwickau,  Olsnitz,  Dippoldiswalde,
  Glauchau  und  Chemnitz  II;  Thieme,  Vorschule  zu
Petermanns  Aufgabenbuch  (Dresden);  Dr.  Haupt  und  Hesse,  Deutsche
Sprachkunde  (Dresden);  Dr.  Seifert,  Der  Aufsatz  im  Lichte  der  Lehrplanidee
  (Leipzig);  E.  Lüttge,  Der  stilistische  Anschauungsunterricht
(Leipzig,  E.  Wunderlich).

80  b)  Bei  Beantwortung  der  Frage,  welcherlei  Aufsätze  den
Vorzug  haben  müssen,  wird  nicht  außer  acht  gelassen  werden  dürfen,
daß  die  aus  der  Volksschule  entlassenen  Knaben  in  die  Fortbildungsschule
  einzutreten  haben.  Für  diese  aber  bestimmt  §  2  Abs.  13  des  Lehrplanes
  vom  18.  Oktober  1881:  „Die  Aufsatzübungen  erstrecken  sich  hauptsächlich
  auf  die  Fertigung  von  Briefen  und  Geschäftsaufsätzen.“