esehz und Verurdumgs-gunt
für das
Königreich Bayern.
Nr. 43.
München, den 22. Juni 1911.
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Inhaltt:
Bekanntmachung vom 16. Juni 1911, Vollzug des Weingesetzes betreffend. — Bekanntmachung vom
21. Juni 1911 über die Einfuhr von Schlachtrindvieh, Schlachtschafen und Schlachtschweinen aus Osterreich-Ungarn.
— Ordens-Verleihungen.
—
Nr. 5315 b 11.
—.
Bekanntmachung, Vollzug des Weingesetzes betreffend.
K. Staatsministerien des Innern und der Finanzen.
Unter Anderung der Ministerialbekanntmachung vom 9. November 1909 — G#Wl.
S. 845 — wird die Untersuchung von Wein, Traubenmost und Traubenmaische, die in
das Zollinland eingeführt werden — Ausführungsvorschriften des Bundesrats zu § 14 des
Weingesetzes und § 2 der Weinzollordnung — für den Bezirk des Hauptzollamts Ludwigshafen
der Landwirtschaftlichen Kreisversuchsstation und Untersuchungsanstalt für Nahrungsund
Genußmittel in Speyer übertragen.
München, den 16. Juni 1911.
Dr. v. Pfoff. Dr. v. Brettreich.
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