Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

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Am 50. Januar wurde: Michael Wibel und Johann Caspar 
u. In der Mionssache von dem Ober- Sollmanns Wittwe von do, Kläger, Aten, 
umsgerichte Künzelsan zwischen dem Schadloshaltung betreffend, das Urthell 
Fürstlich Hohenloheschen Rentbeomten erster Instanz bestätlgt, und Beklagter, 
Moler zu Künzelsau, Beklagten, Anten, Ant, ln die Kesten verurthellt. 
und Johann Christopp Bähl, Geeorg. 
7F. Gerichtshof für den Donau-Kreis. 
1.) Eriminal= Senat. 
Am 8. Januar wurden verur= . auf den Grund der von dem Oberamts- 
tberlt: gerichte Gdppingen gefuͤhrten Untersu- 
1. Johannes Frank, von Feldstetten, chung Johann Walter, von Ulhingen, 
Oberamts Muͤnsingen, wegen fortgesetzter wegen versuchter Faͤlschung, und zum 
Asotie und Landstreicherei, neben Ver- weltenmol wlederholter Landstrelcherei, 
sälung in sämtliche Untersuchunzs-Ko- neben der Verblindlichkeir zum Ersatze 
sten, zu einer Zwangs-Arbeitshausstrafe sämtlicher Kosten, zu zweimonatll: 
m Ulm, bis zu erprobter Besserung, cher Festungs-Arbeitsstrafe und nachhe- 
wenlastens aber auf sechs Monate, riger Einsperrung in dem Zwangs= Ar- 
unter Vorbehalt eines Straf-Zusatzes, beitshause zu Ulm bis. zu erprobter 
falls durch die noch anhängige weitere Besserung, wenigstens aber auf dle 
Umersachung sein Reat sich erhdhem- Dauer von sechs Monaten; 
sollte; 
2. Nagdalena Wohrlin, von Nattheim, 
Oberams Heidenheim, wegen Miturhe- 
berschaß an elnem großen Diebstahl, 
neben Verfällung in den Schadens- 
Ersas, zu olermonatlicher Zucht- 
4. Michael Bitterling, von Gbppingen, 
welcher bei demselben Oberamtsgerlchte 
in Verhaft und Untersuchung kom, we- 
gen Conkubinate, thätlicher Mißbandlung 
der Wittwe Schnell, von Gbppingen, 
und wegen lebensgesährlicher Drohungen, 
housstrase zu Markarbninger, die Ent- deren er zum khell für überwiesen an- 
scheldung über den Kosten= Punkt aber genommen wurde, neben Zuscheidun )a 
noch ausgeseht; eines angemesenen Theils der Unersu—
	        
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