Ausstattung der Belagerungs-Lazarethe. 1053
n. Oleum Olivarım ordio. . 320 Unzen 4a. Chloroformium . . . » ? Unzen
- - provinciale . . 32 - %. Emplastrum adhaesirum . 160
35. Ova gallinscee. . .— - (in der Dispensir-Austalt & depenirt)
26. Placenta Seminis Lini . . 440 - 6. Extractum Absinthii 64 -
27. Pulpa prunorum .16 - - Aconiti . ...2 -
28. ix Zingiberis . . . . 4 - 8. - Cardui benedicti. 8 -
29. Saccharum album. . . . 40 - 9. - Hyoscyami. 3 -
3, Bapo domestim . . ..— - 10. - Nucis vomicse aquorum 4, -
3. virids . 2220200 - 11. - Teraxaci 33 -
32. Semen Lini. . . .160 - 12. - Trifolü . . .64 -
33. Sebum Ovillum recens . . — - 13. Galbanum depuratum 4 -
34. Bpirit. vini cradus; 83°), Tr. 10 Quart 14. Morphium aceticam . . . !| -
3%. - - rectißcatiss.; 91% Tr. 40 - 13. Natrum carb. depur. sicc. . 8 -
36. Vinum gallicum 'album . _ - 16. Opium pulveratum ...% -
37. madeirense. . . . . I - 17. Radix Jalapas pulr. . 4 -
C. An phar tischen Fabrika- 10 - Ipecacnanhae pulv.. . 8
ten, welche nach Preis-Kouranten on _ Ehni indi N Di al. 16 -
von pharmaceutischen Fabriken 9, _ ep pulv. optim. po 4.
berechnet werden. 2. . Scillae pulv j 1 -
1. Ammoniscum depuratum . 6 Unzen 23. Spiritus nitrico-sether. . 4 -
2. Aqua amygdalar. amar. . 32 - 24. Stibium sulph. nigr. lsevig. 8 -
9. Asa foetida depurata . 2 - 2%. Sulphur stibiatum aurant.. 4 -
4. Cortex Chinse regius pulv. 16 - 26. Tartarus depurstus pulv. . 04 -
Von den vorangeführten Arzneien sind: A. 12, 15, 17, 18, 25—31, 24a, ar
38—45, 48, 49, 57, 62—61, 66, 74—82, 8698, 100-100, in, 114; B; C.2,4a, 6-9,
n, 12, 2, nicht _Sonserrationsfähig, während die übrigen zu den conservationsfühigen
Arzneien gehören. — Der Mittheilung der Verpackungs-Vorschriften bedarf es jetzt um
so weniger, als in der neueren Zeit Arzneien in den Depots gar nicht mehr vorräthig
gehalten werden. — Von den ad B. aufgeführten Gegenständen werden die Nr.: 1, 4,
1- 16, 19, 21, 25, 20, 33, 3 vom Proviant-Amt der Festung, die Seife von der Garnison-
Verwaltung entnommen; die erforderlichen Schweinsblasen liefert das Schlachtvieh.
— Die in die Pharmacopoes militaris aufgenommenen Präparate und Composite,
welche in diesem Etat nicht aufgeführt sind, namentlich Salben, Pflaster, Tinkturen,
Species, einfache und zusammengesetzte Pulver u. 2. w., werden in der Festungs-Apotheke
selbst bereitet und ist darauf bei der Gewichts- „Bestimmung der hierzu erforderlichen
rohen Gegenstände, sowie auf die nöthigen Utensilien Rücksicht genommen.
Bei Etsblirung der Festungs-Apotheke ist es die Öbliegenheit des angestellten Festungs-Apothekers,
zunächst für die Anfertigung der hierher gehörigen Gegenstände Sorge zu
tragen. — Bis dahin, dass die vorgedachten Zubereitungen stattgefunden haben, und
die Festungs- Apotheke in volle Thätigkeit treten kann, decken die Vorräthe der Dispensir-Anstalt
den Bedarf.
Beschaffung der Arzneien. Während man es sich früher angelegen
sein liess, wie die Utensilien, Instrumente und Verbandmittel, so
auch die für die Belagerungs-Lazarethe erforderlichen Arzneien stets vorräthig
zu halten, soweit dieselben überhaupt einer Aufbewahrung fähig
waren, und diesem Punkte eine grosse und unausgesetzte Sorgfalt widmete,
so dass häufige Revisionen vorgenommen, dem Verderben leichter
ausgesetzte Arzneien aus den Depots an die Dispensir-Anstalten abgegeben
und neubeschafft wurden, ist man in neuerer Zeit zu dem Entschlusse
gekommen, Arzneien in den Depots gar nicht mehr vorräthig zu
halten, sondern dieselben erst im Bedarfsfalle zu beschaffen, was für die
Qualität der Arzneien (mit Ausnahme des stets vorräthig gehaltenen Heftpflasters)
von grosser Wichtigkeit ist. Es sind deshalb zur Aufräumung
der grossen Arzneivorräthe aus den Depots und der im Jahre 1859 für
die Feldlazarethe der 6 mobil gewesenen Armee-Korps Arznei-Reserven
errichtet, aus denen sich die verschiedenen Dispensir-Anstalten mit entsprechenden
Vorräthben zu versehen haben (siehe: Theil II. Kap. VIII. B.
Zusätze zu $. 12). Die betreffende wichtige Verfügung des Königlichen