mdglichst zu entfernen, wird daher folgende
Belehrung und Anordnung gegeben:
Während der Winter-Monate, wenn die
Schafe bei olelem Stall-Aufenthalte nasse
Stellen hfters zu betreten, oder darin zu
verwellen haben, bemerkt man, daß sie
einen oder mehrere Füße schonend, oder
kaum aufsetzend, lahm gehen. Wird man
dies sogleich gewahr, so findet man die
Klauen des ergriffenen Fußes ungewöhnlich
warm; dlese Wärme verllert sich bel fort-
dauernder erhöhter Empfindlichkeit; unter-
sucht man die Klauen genauer, so findet
man dleselben mehr und minder ange-
schwollen, und bei dem Druck auf die hor-
nigten Thelle sowohl der Wände als der
Sohlen, Strahlen und Ballen, eine
Schmerz ußernde Stelle, die béufig sich
schon durch eine veränderte Farbe aus-
leichnet, Ist der Sitz des Uebels in den
weichen untern Hormhellen, so werden dlese
allmähllg abgestoßen, und die Heilung er-
folgt öfters von selbst in 10o— 14 Tagen;
ist er unter den festern Wänden, so wer-
den die blutreichen empfindlichen Dhelle
immer mehr krankhaft ergriffen, und nicht
selten wird bel mangelnder Hülfe das
Organ der Hornbildung, der Sanm ver-
letzt, und die ganze Klaue geht mit dlesem
verloren. Je ausgebreiteter das Geschwür,
je näher der Krone oder dem Saume, deste
mehr leidet das erkrankte Thier, bei dem
Umermbgen auf dem kranken Fuß stehen
zu konnen, und Abmagerung stellt s#ch
ein.
Obgieich die Krankheit bel treckener
Witterung nicht vorzukommen pflegt, bald
viele, bald nur einzelne elner Heerde er-
griffen erschelnen, die ergriffenen dfters
auch zwei bis dreimal nach einander wäh-
rend des Winters in zwei bis drei ver-
schiedenen Jahrgängen wlederholt erkran-
ken, so erfordert es dennoch dle Vorslchr,
solche so viel moglich von den übrigen so-
gleich abzusondern, in trockene Ställe zu
bringen, und darin bis zur gänzlichen
Hellung zu belassen.
Hat man die durch Schmerz und Far-
ben-Veränderung sich auszelchnende Stelle
der kranken Klaue aufgefunden, so entfernt
man sogleich die hornigten Dhelle mittelst
elnes scharfen Messers nach dem Umfeng
des krankhäften Zustandes, und befeuchtet
solche mit elner Wicke, bereltet aus Werk
(abgängigem Hanf eder Flachs) und ge-
tränkt mut Spleßglanzbutter; für eln Loth
derselben, binreichend um 50 Stellen da-
mit zu befeuchten, darf jeder Apotheker 36
diesem Gebrauch höchstens vier Kreujer
ohne Gefäß verlangen. Zu verbindern,
daß die 6ende Spießglanzbutter nlcht zufäl-
lig getroffene Thelle an Kleldern, Händen 2c.