Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

mdglichst zu entfernen, wird daher folgende 
Belehrung und Anordnung gegeben: 
Während der Winter-Monate, wenn die 
Schafe bei olelem Stall-Aufenthalte nasse 
Stellen hfters zu betreten, oder darin zu 
verwellen haben, bemerkt man, daß sie 
einen oder mehrere Füße schonend, oder 
kaum aufsetzend, lahm gehen. Wird man 
dies sogleich gewahr, so findet man die 
Klauen des ergriffenen Fußes ungewöhnlich 
warm; dlese Wärme verllert sich bel fort- 
dauernder erhöhter Empfindlichkeit; unter- 
sucht man die Klauen genauer, so findet 
man dleselben mehr und minder ange- 
schwollen, und bei dem Druck auf die hor- 
nigten Thelle sowohl der Wände als der 
Sohlen, Strahlen und Ballen, eine 
Schmerz ußernde Stelle, die béufig sich 
schon durch eine veränderte Farbe aus- 
leichnet, Ist der Sitz des Uebels in den 
weichen untern Hormhellen, so werden dlese 
allmähllg abgestoßen, und die Heilung er- 
folgt öfters von selbst in 10o— 14 Tagen; 
ist er unter den festern Wänden, so wer- 
den die blutreichen empfindlichen Dhelle 
immer mehr krankhaft ergriffen, und nicht 
selten wird bel mangelnder Hülfe das 
Organ der Hornbildung, der Sanm ver- 
letzt, und die ganze Klaue geht mit dlesem 
verloren. Je ausgebreiteter das Geschwür, 
je näher der Krone oder dem Saume, deste 
mehr leidet das erkrankte Thier, bei dem 
Umermbgen auf dem kranken Fuß stehen 
zu konnen, und Abmagerung stellt s#ch 
ein. 
Obgieich die Krankheit bel treckener 
Witterung nicht vorzukommen pflegt, bald 
viele, bald nur einzelne elner Heerde er- 
griffen erschelnen, die ergriffenen dfters 
auch zwei bis dreimal nach einander wäh- 
rend des Winters in zwei bis drei ver- 
schiedenen Jahrgängen wlederholt erkran- 
ken, so erfordert es dennoch dle Vorslchr, 
solche so viel moglich von den übrigen so- 
gleich abzusondern, in trockene Ställe zu 
bringen, und darin bis zur gänzlichen 
Hellung zu belassen. 
Hat man die durch Schmerz und Far- 
ben-Veränderung sich auszelchnende Stelle 
der kranken Klaue aufgefunden, so entfernt 
man sogleich die hornigten Dhelle mittelst 
elnes scharfen Messers nach dem Umfeng 
des krankhäften Zustandes, und befeuchtet 
solche mit elner Wicke, bereltet aus Werk 
(abgängigem Hanf eder Flachs) und ge- 
tränkt mut Spleßglanzbutter; für eln Loth 
derselben, binreichend um 50 Stellen da- 
mit zu befeuchten, darf jeder Apotheker 36 
diesem Gebrauch höchstens vier Kreujer 
ohne Gefäß verlangen. Zu verbindern, 
daß die 6ende Spießglanzbutter nlcht zufäl- 
lig getroffene Thelle an Kleldern, Händen 2c.
	        
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