ste verbandelten Untersuchung, wegen
mehrerer elnfachen, arbßientbells ersetzten
Diebstähle, worunter ein großer Diebstahl
sich besindet, neben dem Kosten= und
Schodens-Ersotz, zu elner oiermo-=
natlichen Zuchrhausstrafe in Mark-
grningen verurthellt.
Am 6. Februar wurbe:
2. in der vor dem Oberamtsgerichte Hel-
denheim verhandelten Untersuchungssache
tzegen Bernhard Mailänder zu Flein-
beim und Consorten, Bernhard Maillän=
der von dem Verdachte einer Verläum-
dung des Oberamtmanns Mdbgling zu
Heidenheim freigesorochen; dagegen aber
wegen gegen den Schultheißen Burgi
zu Fleinbelm ausgesprochener dffentlicher
und schwerer Injurle, so wie wegen vor
versammelter Gemeinde und in Gegen-
wart des Oberbeamten bezeugter Unbot-
muaͤßigkeit und wegen Aufreitzung mehre-
rer Gemeinde-Glieder zu Verhinderung
der Wollzlehung eines oberamtlichen Be-
sehl#, neben Bezahlung eines angemes-
senen Theils der Kosten, unter solidarl-
scher Verbindlichkeit mie den üb. igen
Angeschuldigten, von seiner Stelle als
Obmann der Gemeinde-Devutlrien ent-
fernt, zu Bekleidung der Stelle eines
Gemelnde Deputlrken und Gemeinde-
Raths für unfähls erklärt, und ju
dreimonatlicher Festungsstrafe ver-
urtheilt.
An demselben Tage wurde:
5. Franz Pbllipp, Seeger, von Gundel-
bardt, Oberamts Crallebe#m, welcher bei
dem Oberamtsgerichte Hall in Haft und
Untersuchung gekommen, wegen vlerten
qualisizirten, jedoch kleinen Diebstabls,
neben Bezahlung sämtlicher Kosten und
Ersatz des gesilsteten Schadens, zu
jweijähriger Zuchthausstrafe in Goet-
teszell, und nachherlger Einsperrung in
das Zwongs-Arbeinshaus in Ellwangen
bis zu erprobter Besserung, jedoch we-
nigstens auf die Dauer ven neun Mo-
naten verurtheilt.
Unterm 8. Februar wurden:
4. die bei dem Oberamtsgerlchte Gaildorf
in Untersuchung gestandene 7,
a) Barbara Krauter, von Laufen am
Kocher, wegen Vagirens und wegen
mehrerer kleinen, aber gewerbemäßig
verübter und im rech'lichen Sinne drit-
ter Diebstähle, neben solldarischer Ver-
bindlichkeit zum Ersotz des gestifteten
Schedens, und neben Bezahlung der
eigenen Arrest= Azungs= und 3 der
Untersuchungs Kesten, zu fünfmonat-
licher Zuchrhausstrafe zu Ludwigsburg
und sechsmonatlicher Reclusion in
ein Zwangs-Arbeitshaus;