Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

208 
2. Des Khnigl. katbolischen Kirchenrakbe. 
Die Industrie-Schulen, und die Schrift des Sekretärs Schmidlin darüber betreffend. 
In dem F. :4 der allgemeinen Schul- 
Ordnung vom 10. Sept. 1308 wurde an- 
geerdnet, daß überell mit den Elementar- 
Schulen eine Arbeitsschule verbunden wer- 
den foll, um die Kinder früher an eine 
nätzliche Thärigkelt zu gewbönen, und sie 
mit allerlel Hülfsmitteln der Industric be- 
konnt zu machen. 
In der Druckschrift: 
„ Ueber bffeutliche Kinder-In- 
„dustrie-Anstalten äüberhaupt, 
„ und lnSsbesondere in Württem- 
„berg, von Johann Gottlieb 
„ Schmldlin, Sekretär der Cen- 
„ tral-Leitung des Württember- 
„ gischen Wohlthéátigkeits-Ver- 
„ eins (Stuttgart 1881. Preis 43 kr. 
„ bel dem Verfasser)“ 
tnd die Erfahrungen, welche In den ver- 
Schledemen Arbeitsschulen hlerüber bisher ge- 
maldt wurden, gesammelt und mli neuen, 
fshr zweckmäßigen Vorschlägen verbunden. 
Den gemeinschaftlichen Oberämtern und 
Schul. Inspektoraten wird deshalb die Aur 
schaffung dieser Schrift für dle Lokal-Schul? 
Bibliotheken aus den Gemeinde= und Siiß 
tungs-Kassen nachdräcklich empfohlen. 
Zugleich wird der Auftrag erneuert, in 
ihren Amtsbezirken den Industrie· Schulen 
und Kinder- Beschaͤftigungs-Anstalten ferner 
alle Aufmerksamkelt zu widmen. Die Schul- 
Inspektoren haben in ihrem Visltailons= 
Bericht jährlich von elnem jeden Orte ihres 
Bezirks bestimmt anzugeben, ob eine In- 
vustrie= Schule vorhanden sey; womit die 
Kinder in derselben beschäftigt werden; ob 
alle Schüler, oder nur dle Kinder der Ar- 
men daran Theil nehmen; ob der Unterricht 
im Winter und Semmer gegeben werde; 
wie vlele Stunden täglich oder wochentlich; 
wer ihn ertheile, und welche Belehnung 
dafär ausgesetzt sen; ob keine arbeilsfäbise 
Kinder unbeschäftigt gelassen werden; welche 
Geistliche und Orts-Vorsteher sich um die 
Einführung ordemtlicher Industrie Schulen, 
oder wenigstens um Beschäfiigung der ar- 
men Schüler Verdienste erwarben, oder 
der ihnen zu Gebot stehenden Mittel unge- 
achtet, saumselig bewlesen haben. 
Stuttgart den 13. April 1821. 
Auf besondern Befehl. 
Camerer.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.