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von Breitach, Oberamis Meckarsulm,
wegen thaͤilicher Mißhandlung ihres Ehe-
mannes und verschuldeter Toͤdtung des
selben, in Rücksicht auf besondere, den
Reat der Dotung mildernde Umstände,
neben der Verbindlichkeit zum Ersatz ih-
rer Arrest- und Untersuchungs-Kosten
eine achtmonatliche Zuchthausstrafe
erkannt.
Am 26. April wurden verur-
theilt:
15.Charlotte Bauer, von Klein-Bottwar,
Oberomts Marbach, wegen gewerbsmäßig.
verübter Marktdiebstähle neben dem Er-
saotze des Schadens und der Unterfu-
chungs-Kosten zu sechsmonatlicher
Zuchthausstrafez.
16, der zu Ludwlgsburg in Untersuchung-
gekommene Johann. Georg Schimpf,
von Schsnasch,, Oberamts Blbblingenf=
wegen vlierten Dlebstahle zu zehenmo
natlicher Zuchthausstrase und nachbe-
Driger Einschliefung in ein Zwangs-Ar-
beltehaus bls zu erprobter Besserung,
mindestens aber auf die Dauer von fünf
Monaten, neben dem Ersatze seliner Ar-
rest- und Untersuchungs-Kosten..
Am 28. April wurde:
17. Christian Goͤz, von Schepbach, Ober-
amts Weinsberg, wegen eines bel einer
Pflegschaft gesetzten dolosen Kassenrestes
und wegen Fälschung zu Bedeckung die-
ses Restes, auch verschuldeten Vermk#-
tzens= Zerfalls neben der Verbindlichkelt)
zu Bezahlung der Untersuchunge-Kosten.
mie achtmonatlicher Festungsstrafe.
belegt. ·
Erkenntnisse in Rebisions-Fällem:
18. In der Untersuchungs= Soache gegen
Catharine Hammer, von Allmerspach,
Oberamts Backnang; hat der Crimlnal=
Senat des Königlichen Ober-Tribunals
umerm 10. März d. J. das Erkennin#ß
Lefell:: doß die Inqulsstin wegen ver-
sachter. Abtreibung lbrer Leibesfrucht
und vollbrachten Kindsmords mit dem
Schwert vom Leben zum Tode za
bringen und der Ersatz ihrer Arrest-
Verpflegungs= Vertheldigungs- *-!
der Untersuchungs= so wie die Erstartung
der Hinrichtungs-Kosten aus dem Ver-
moͤgen der Inquifitin zu lelsten sey.
Seine Königllche Mojestät ha-
ben jedoch vermöge Dekrets vom 30.
Maͤrz der Deliquentin die erkannte To-
des-Strafe im Wege der Gnade erlaf-
len, und dieselbe auf zwanzigjährige:
Sachthausstrefe gemildert.
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