dlermonatlicher Festungsstrafe inner-
halb der Festung;
5. Jakob Schwarz, von Göppingen, wel-
cher bei dem dortigen Oberamtsgerichte
in Untersuchung kam, wegen Unterschla-
Lung von Zunftgeldern, neben Entsetzung
von seiner Stelle als Zunftmelster und
Zuscheidung eines angemessenen Tbeils
der Kosten, zu viermonatlicher
Festungsstrafe.
Am 12. April Aft:
6. gegen die bek dem Oberamtsgerichte
Gyppingen in Untersuchung gekommene
Margarethe Buk, von Boll, wegen
mum vliertenmal wlederholten Diebstahle
und wiederholter Landstrelcherei, neben
Verfkllung in den Kosten und Schadens-
Ersat, einjährige Zuchthausstrafe zu
Markgröninger und nachberige Einsper=
rung in einem Zwangs-Arbeirshause bis
in erprobter Besserung, wenisstens aber
euf die Dauer von sieben Monaten
erkannt worden.
Am 16. April wurden verur-
tbeilt: «
7. der bei dem Oberamtsgerichte Tettnang
in Untersuchung gekommene Wachszieher
Benedikt eingg, von Ravensburg,
wegen gewerbsmäßiger Wellnahme an
drei großen Pferde= Diebstäblen, neben
Verfällung in den Kosten= und Schadens-
Ersetz, äber dle bereits unterm 5. Febr.
und 19. März gegen ihn erkannten Stra-
fen, zu welterer Festungsstrafe von sechs
Monatenz;
8. auf die bei demselben Oberamtsgerichte
geführte Untersuchung:
a) Michael Lanf, von Siggenweller, und
b) Beotist Veeser, von Hergensweller,
wegen komplottmäßig verübter Ver-
wundung und schwerer Mißhaplung
des Joseph Bentele, von Hergenswei-
ler, neben solidarischer Verbindllchrese
zum Ersatze der verursachten Hellungs=
Kosten, unter Einrechnung elned Thells
des erstandenen Arrests, zu sechsmo-
natlicher Festungs, Arbeitostrafe;
zugleich wurde jedem dleser beiden In-
quisiten ein angemessener Theil der Un-
tersuchungsKosten zugeschleden.
An demselben Tage wurde:
9. gegen Benedikt Heinrich, von Dau-
gevdorf, welcher bei dem Oberam'sge-
richte Tettnang in Uncersuchung kam,
wegen Conkubinats, kleinen und einfachen
Diebstahls und Landstrelcherei, neben
Verfällung Iin einen Thell der Unter-
sachungs= Kesten, zweimonaellche
Zuchthaussteafe zu Markgrbningen, mit
Räcksichtnahme auf seine körperllche Be-
schaffenheit, und nachherige Einsperrung
in dem Zwange; Arbeitshause zu Ulm