Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

dlermonatlicher Festungsstrafe inner- 
halb der Festung; 
5. Jakob Schwarz, von Göppingen, wel- 
cher bei dem dortigen Oberamtsgerichte 
in Untersuchung kam, wegen Unterschla- 
Lung von Zunftgeldern, neben Entsetzung 
von seiner Stelle als Zunftmelster und 
Zuscheidung eines angemessenen Tbeils 
der Kosten, zu viermonatlicher 
Festungsstrafe. 
Am 12. April Aft: 
6. gegen die bek dem Oberamtsgerichte 
Gyppingen in Untersuchung gekommene 
Margarethe Buk, von Boll, wegen 
mum vliertenmal wlederholten Diebstahle 
und wiederholter Landstrelcherei, neben 
Verfkllung in den Kosten und Schadens- 
Ersat, einjährige Zuchthausstrafe zu 
Markgröninger und nachberige Einsper= 
rung in einem Zwangs-Arbeirshause bis 
in erprobter Besserung, wenisstens aber 
euf die Dauer von sieben Monaten 
erkannt worden. 
Am 16. April wurden verur- 
tbeilt: « 
7. der bei dem Oberamtsgerichte Tettnang 
in Untersuchung gekommene Wachszieher 
Benedikt eingg, von Ravensburg, 
wegen gewerbsmäßiger Wellnahme an 
drei großen Pferde= Diebstäblen, neben 
Verfällung in den Kosten= und Schadens- 
Ersetz, äber dle bereits unterm 5. Febr. 
und 19. März gegen ihn erkannten Stra- 
fen, zu welterer Festungsstrafe von sechs 
Monatenz; 
8. auf die bei demselben Oberamtsgerichte 
geführte Untersuchung: 
a) Michael Lanf, von Siggenweller, und 
b) Beotist Veeser, von Hergensweller, 
wegen komplottmäßig verübter Ver- 
wundung und schwerer Mißhaplung 
des Joseph Bentele, von Hergenswei- 
ler, neben solidarischer Verbindllchrese 
zum Ersatze der verursachten Hellungs= 
Kosten, unter Einrechnung elned Thells 
des erstandenen Arrests, zu sechsmo- 
natlicher Festungs, Arbeitostrafe; 
zugleich wurde jedem dleser beiden In- 
quisiten ein angemessener Theil der Un- 
tersuchungsKosten zugeschleden. 
An demselben Tage wurde: 
9. gegen Benedikt Heinrich, von Dau- 
gevdorf, welcher bei dem Oberam'sge- 
richte Tettnang in Uncersuchung kam, 
wegen Conkubinats, kleinen und einfachen 
Diebstahls und Landstrelcherei, neben 
Verfällung Iin einen Thell der Unter- 
sachungs= Kesten, zweimonaellche 
Zuchthaussteafe zu Markgrbningen, mit 
Räcksichtnahme auf seine körperllche Be- 
schaffenheit, und nachherige Einsperrung 
in dem Zwange; Arbeitshause zu Ulm
	        
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