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realen Willenseinheit über den Einzelwillen stützen kann, geht sie zurück
auf die Frage: gibt es einen von der Summe aller oder der Mehrzahl der
in einer Körperschaft enthaltenen Einzelwillen verschiedenen Gesammtwillen
dieser Körperschaft? Bei der Stellungnahme hierzu vertritt Lmee rückhaltlos
die Meinung: es gibt keine Personen ausser den Individuen; „es gibt
keinen Allgemeinwillen, sondern nur eine Uebereinstimmung einer Vielheit
von Individualwillen.“ Auf eine Erörterung dieser fast in der ganzen juristischen
Litteratur meist erörterten Frage kann natürlich hier nicht von
neuem eingegangen werden. Was ich an anderer Stelle darüber ausgeführt,
scheint mir durch die Einwürfe Lmea@’s in keiner Weise erschüttert; um
so weniger, als dieselben vielfach auf irrigen oder geradezu falschen Voraussetzungen
beruhen. So ist die Behauptung, dass jeder Organismus eine Person
sei (S. 157), wirklich ein Unsinn, den ich aber auch niemals behauptet habe;
denn meine Anschauung, dass jede Person ein Organismus ist, ist doch etwas
völlig anderes. Ueberaus charakteristisch aber für die vielfach übliche
Kampfweise der Gegner unserer organischen Theorie ist es, wenn Linse
meint (S. 185), die Richtigkeit seiner Polemik könne „nur der bezweifeln,
der darin keine Unmöglichkeit findet, eine Pflicht des Stengels gegenüber
dem Gesammtorganismus Rose anzunehmen, auf Grund deren er der Knospe
Nahrung zuführt.* (cf. auch S. 53.) Immer und immer wieder diese grundfalsche
Uebertragung des Rechts- und Pflichtbegriffs von den Rechtsorganismen
auf die physischen, welche der organischen Schule zur Last gelegt
wird, obgleich gerade sie von der Scheidung beider ausgeht. Weil Staat
und Rose Organismen sind, folgt doch aus der Existenz eines Staatsrechts
nicht die eines Rosenrechts!
Wer sich der Anschauung verschliesst, dass — gleichwie aus der physischen
Verbundenheit organischer Theile ein physischer Organismus
— so aus der rechtlichen Verbundenheit organischer Theile ein rechtlicher
Organismus erwächst, dem muss selbstverständlich die organische
Staatslehre ein Buch mit sieben Siegeln sein; und er wird in solchem Missverstand
dieser Lehre Ungereimtheiten zuschreiben, von denen sie in Wahrheit
nicht die Spur enthält. Und auch die Grundlage der organischen
Theorie, ohne welche sie freilich auf Sand gebaut wäre, die Scheidung von
Individual- und Social-Recht muss ihm verschlossen bleiben. Allerdings
hat selbst Lmes die Empfindung von der Nothwendigkeit einer solchen
Scheidung, indem er sagt (S.2): „Tief in der Natur des Menschen als
Cwov moAttınov liegt es, einerseits mit Andern parallele Zwecke anzustreben,
andrerseits einen Verkehr, eine Wechselbeziehung mit andern Menschen
als Zweck und Ziel des Strebens anzusehen.“ Wenn er aber hinzusetzt:
„Dies und nur dies ist der Gegensatz zwischen Individual- und Socialrecht“
— so verlangt er, dass man eine verschwommene philosophische für eine
präcise juristische Distinktion gelten lasse.
Völlig konsequent nach seiner Grundansicht vom Wesen der Person