Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

I.  Abschnitt.
Von  den  gerichtlichen  Recursen  in  Strafsachen.
#".  7.

Der  Recurs,  in  gerschrlichen  Strafsa

chen,  als  elgentliches  Rechtsmitrel  mii  Suspersio-Wirkung,

  kann,  außer  den  Fällen,
w  die  Straf-Erkenninisse  der  Kreis=  Gerichtshöfe
  nach  Vorschrift  der  bestebenden
Gesetze  an  das  Ober-Trübunal  zur  Reolsion
  von  Amts  wegen  einzusenden
sind,  von  dem  Angeschuldigten  oder  in  des.
#en  Namen  von  dem  piernach  genannten

Personen  gegen  ein  Erkenntniß  eines  Oberamtsgerschts
  (Oher#emtsgerlchts-Celleglum
oder  eines  Krels.  Gerichtshofe  ergriffen.  werden.,
  wenn  jener  aus  irgend  elnem  rechtllchen
  Grunde  dadurch  für  beschwert  erachtel
  wird.

J.  2

Dlees  Rechtemlttel  sindet  nur  Statt:
½)  gegen  jedes  definitte  Erkenntniß,

es  meg  basselbe  eln  verurthellendes,  oder

ein  bles  von  der  Instanz  entbindendes

seyn;

2)  gehen  Zwischen-Erkenmnisse,  welche  die
Wiekang  eines  Endurtheils  haben,  (Erkenntnise
  auf  Zwangemittel  zu  Erforschung
  der  Wahsheit  und  auf  den  Relnigungs-:
  Eid);

50  gegen  elne  zichterliche  Verfügung,  in

deren  Folge  der  Angeschuldigte  an  der
wirklichen  Ausuͤbung  oder  dem  wirklichen
  Genusse  selner  staatsbürgerlichen
Activ-  oder  Passiv  v-  Wahlrechte  gehlndert
wörds.  (Verf.  Ue#.  AA  135.  141.
158.)

Außerdem  hat  der  Angeschuldigte,  und
ia  Fällé#as  des-  Verb  auch  die  in
F.  3.  erwähnten  ihn  vertretenden  Personen
ohne  besondern  Auftrag,  zu  jeder  Zelt  das
Recht  der  elnfachen  Beschwerdeführung  über
geseb-  und  ordnungswidriges  Verfahren  der
Gerlchts-Behörde,  oder  eine  Verzbgerung
#der  Entscheidung  von  Selte  dersfelben.
kWerf.  Urk.  s.  36).

Insbesondere  soll,  wenn  uͤber  die  Anlegung
  der  Haft  eine  solche  Beschwerde

erboben  wlrd,  der  höhere  Richter  laͤngstent
binnen  acht  Tagen,  nachdem  solche  mit

den  Emscheldungs.  Gründen-Ddes,  Umersu“
chungs  Rlchters  bel  ihm  elngekommen  K#

barber  zu  entschelden  verbunden  seyn.  Die

Einsendung  der  gedachten  Entscheldungt  ·
Gruͤnde  soll  stets  obne  Verius  bewikli
werden.

Wied  im  kaufe  der  Untersachung  gegen
elnen  öffentlichen  Dlener  auf  Susi  pensien
vem  Amte  erkanm;  se  hat  die  Wiekunt
der#selben  sch  ledlglich  auf  die  Bestellung
eines  Amts-Verwesers  auf  Kosten  des  fu-Heudir#eri
  Dlener#s  mitelst  Gehales,  Abzugz