Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

489 
schreiber, deren Gehalls- Anspruͤche die 
nledrigste Klasse von Fuͤnfhundert Gul- 
den nicht errelchen, wird in Gemaͤßheit 
vorstehender Grundsäde besonders aus- 
gemltlelt und mit Beräcksichtigung lörer 
sonstigen Berhältnlsse durch anderwärtige 
Aostellung, Qutescirung oder Penslonl= 
tung vollzogen werden. 
oJDiejenigen Amts = Substituten, 
welche nicht von den Stadt= und Amt- 
schreibern, sondern auenahmsweise von 
den Amts-Versammlungen oder vom 
er Reglerung anf unwiderrustiche Weise 
angestellt worden, sind den wrrklichen 
Amtschreibern gleich zu achten. 
Des an Uns gebrachte Gesuch, die- 
durch die Organisatlen vom 78. Nov. 1377 
errichteten vier Kreis -Regierungen 
und oler Kreik-Finanz-Kammern. 
anfzuheben, und fär die. Verwaltungs= 
Departements des Innern und der Flnan- 
len je eine Central= Stelle niederzusetzen, 
vermögen Wir ulche zu bewilligen. Wle- 
belassen es vlelmehr in der Houptsache bel 
der gesetzlich bestehenden Elurichtung, ge- 
denken hlebel jedoch alle dlejenigen Erspar- 
nllle elntreten zu lassen, welche durch Auflö 
### zelelicher Eommüfslonen, durch Einzie 
hung entbehrlicher Stellen und andere adml- 
stratioe Wereinfachungen erzlelt werden 
können. 
Endkich wollen Wir dem auf Aufhebung. 
der blsber abgesonderten Reglerung für die 
Restdenzstadt Stuttgart gerichteten Antrage 
enisprechen. 
Zu Vollziehung der nach gegenwaͤrtigem 
Abschled zu treffenden Anordnungen und 
Verfügungen werden Wir hHiernéchstens- 
eine esgene Commisskon niedersetzen, wes- 
bolb Unsere Mlnisterlen der Justiz, des 
Innern und der Finanzen die erforderlichen: 
Einleltungen zu besorgen paben. 
Gegeben, Stuttgart den 30. Junl 1331°. 
Wil'shelm. 
Der Minister der Justiz: 
Frelherr v. Maurler: 
Der Minister des Innern:: 
v. Otto. 
Der Minkster der Fmanzens: 
v. Weckherlin.. 
Auf Befeßl des Khniss:e: 
Der Staats-Sekretaͤrn 
WVellnagel. 
  
Gedruckt bei G. Hasselbrisk, Buchdeucke#“
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.