Volltext : Armee-Verordnungs-Blatt Zwölfter Jahrgang (12)

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widrig  verwandt  zu  werden  schien:  aber  wenn  cs  doch  dabei
geblieben  wäre,  wie  es  hier  unter  Ulrich  anfieng,  daß  dieser
Ueberrest  immer  sogleich  zu  gegenwärtigen  Vorfällen  verwandt
  und  nicht  für  künftige  vermehrtere  Bedürfnisse  der  evangelischen
  Kirche  gesammelt  worden  wäre,  so  müßte  gewiß
die  Wirtembergische  Kirche  unter  eben  der  Dürftigkeit  seufzen,
  welche  den  Zustand  so  mancher  andern  cvangelischen
Kirche  unheilbar  macht.  Schon  unter  dem  Sohn  und  Nachfolger
  Ulrichs  unter  Herzog  Christoph  stiegen  die  Bedürfnisse  der
neuen  Kirche  auf  siebzig  tausend  Gulden,  und  es  war  cine  zufällig
  glückliche  Folge  des  Interim,  daß  die  vollige  Einziehung
der  Kldster,  deren  sich  die  Pfaffen  während  des  Interim  wieder
  bemächtigt  hatten,  erst  unter  die  Regicrung  dieses  Herzogs
  fiel,  der  schon  die  vermehrten  Bedürfnisse  der  ausgebildeteren
  neuen  Kirche  kennen  lernen  mußte,  und  eben  so
viel  Uneigennützigkeit  als  aufgeklärten  Religionseifer  hatte.
Alles,  was  demnach  unter  Herzog  Ulrich  in  Ansehung  der
Kldsier  geschah,  war  nur  vorübergehend,  doch  trug  die  Schonung,
  welche  sein  kritisches  Verhältniß  zu  Karlu  und  Ferdinanden
  nothwendig  machte,  selbst  auch  damals  zu  einiger
Erhaltung  dieser  reichesten  Kirchengüter  sehr  viel  bei.  Man
trieb  nicht  Prälaten  und  Moͤnche  aus,  sondern  gab  ihnen
nur  neue  Vorschriften,  man  ließ  sie  leben  und  singen  wie
bisher,  aber  es  wurde  ein  herrschaftlicher  Verwalter  in  das
Kloster  gesetzt,  der  dem  Prälaten  und  den  Mänchen  ihren
Unterhalt  von  den  Klosiergütern  hinlänglich  abreichte,  das
übrige  zum  Kirchenrath  einschickte.  Man  verbot  ihnen  Novizen
  anzunehmen  und  rieth  ihnen  statt  der  Kutte  ein  anderes
  ehrsames  Kleid  *),  aber  bei  beidem  geschah  ihnen  kein
Gewissenszwang,  wer  es  sich  nicht  gefallen  lassen  wollte,

*)  Fischlini  supplem.  ad  memor.  Theol.  Wirt  p.  16.  17.