Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

810. 
lung der Hälfte der Untersuchungse. umd 3 der Untersuchungs-Kesten, so wle 
Kosten zu viermontlicher Juchts-. des durch die gemeinschafelich veruͤbten 
hansstrafe#: Diebstaͤhle verursachten Schadens unten 
J. Johannes Tränkle, Wehber von Alls folldarischer Haftung eine ochtmonatt 
merebach, Oteramts Marbach-, wegem che Festungsstrafe und nachberige Ein- 
betrügerlschen Schuldenmachens und dop- perrung in ein Zwangs-Arbellshaus blt 
pelter Verpfändung selner Güter, neben- mzu erprobter Besserung, weniestens aber 
dem Ersatze des Schadens, wofür er mlt. auf vler Monate, etkannt. 
seinen Genossen, solldarisch zu haften hat, Am 5. Juni wurde: 
und Bezablung von der Untersuchungs= 5. der zu Stuttgart in Untersuchung g9 
Kesten zu sechsmoenatlicher Festunga- kommene Josepp Heuberger, von. 
strafe. Wachbach, Oberamts Mergentheim, we- 
Am 2.. Juni wurde: gen theils vollbrachter, thells versuchter 
4. a)) gegen den zu Cannstadt in Unterfü- Betrügeresen und wegen Flschungen, 
chung gekommenen Johann Hegel, neben dem Kosten= und Schadens-Er- 
von. Waiblingen, wegen zweier kleiner sate mit fün fmonatlicher Festungs= 
in verobredeter Gemeinschaft unter er strafe belege. 
schwerenden Umständen begangener Dieb= Am 7. Junl wurden verurtbellt: 
sihle und elnes gualifirirten kleinen. 6. a) Carl Eberhard Sliegele, Gastgeber 
Diebstahls, neben Ersatz seiner Arrest= zu Stuttgart, wegen sortgesetzter ehe- 
Azungs= und 3 der Untersuchungs-Ke- brecherischer Blutschande und wegen 
sten, auch des Schadens unter solldari- Ehebruche-Versuchs, neben Bezahlung 
scher Verbludlichkeit mit selnem Genof= selner Arrest, und 3 der Untersuchungs- 
sen elne viermenatliche; Kosten zu zweljährlger Züchthaus" 
b) gegen Ferdinand Schwarz, Käfere- strafe; 
knecht in Muͤnster, Oberamis Cannstadt, b) Caroline Endriß, Stlef-Tochter des 
wegen mehrerer kleiner aber im recht- Si-gele, wegen fortgesetzter ebebrecherl- 
lichen Sinne dritter Diebflähle, woven- scher Blutschande neben Zuscheidung 
eliner qualisirirt und zwei unter erschwe- von der Untersuchungs-Kosten zu 
renden Umständon verübt worden sind, sechsmonatlicher Zuchtkausstrafe; 
neben dem Ersatze seiner Arrest= Azungs= 7- der zu Cannstadt in Untersuchung ge'
	        
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