Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

kommene Jobenne# Scwarz, Wein- 
gärener von Bletigbeim, Oberomts Be- 
stgbelm, wegen dritten Olebstahls, neben 
eohlung seiner Arrest Aungs und 
Umersuchungs Kosten, ouch Ersasz des 
Schadene zu sechsmonatlicher Zuche- 
hausstrafe und nachheriger Einsrerrung 
in ein Zwangs Arbeltsbaus bis zu er- 
probter Besserung, wenigstens aber auf 
dee Döuer von drei Monaten. 
Am 3. Juni wurde: 
8. dem Daoid Gänzle, von Küngen, 
Oberamts Eßlingen, wegen zweler Dieb- 
Kähle, deren einer groß und ausgezeich- 
vet ist, und welche den fuͤnften Diebstabl 
im rechtlichen Sinne ausmachen, auch 
wegen gewaltsamen Ausbruchs aus dem 
Gefängnisse, neben dem Ersatze des 
Schadens und Bezahlung fämiche: Ke- 
sten elne ein jährige Fuchrhausstrafe 
mit Willkemm und nachberige Ein- 
Fperrung in ein Zwangs= Arbeltsbeus 
euf sieben Monate mit Einschluß des 
Rests der gegen ihn schon fräber ausge- 
Hrochenen Zwangs: Arbeitshausstrafe zu- 
erkannt. 
Am 12. Juni wurden veror- 
theilt: 
9. Jobann Matihaus Braun, von Oel- 
bronn, Oberamts Maulbronn, wegen 
wlederholten Vagirens, wegen eines 
Bii 
Wald--- Erecesses, unterlassener Anzelge 
unk versuchren Verkaufs eines In seinen 
Beflö gekommenen., ihm nicht zugebb- 
renden Stäcks Leinwand, zu frühen Bel- 
schlafs und Fdlschung einer Unterschrift 
in elner unmittelberen Bluschrifz, auch 
Vorbringung unwob#er Tbatsachen in 
derselben, neben Bezabkung seiner Au- 
rest= Ajungs und der Umrersuchungs- 
Kosten zu olermontlicher Zuche- 
Pausstrafe; 
10. der zu Böblingen In Untersuchung ze- 
kommene Conrad Su pper, von Nufrin- 
tgen, Oberamts Herrenberg, wegen Wl- 
derfetzlichkeit gegen Gensd'ormes, neben 
Bejablung von z der Untersuchungs- 
Kosten, zu viermonatlicher Festunge-= 
strofe. 
Am 124. Juni wurder: 
11. geten die bei dem Oberamtsgerschea 
Stuttgart in Untersuchung gekommene 
Anne Marie Schnip, von Waldhau- 
sen, Oberamts Welxhelm, wegen großen. 
wiederdolren und ausge reichneten Tie- 
stabls, müßigen Herumlaufens und Con- 
kubinats, neben dem Ersatze des Scha- 
dens und Bezablung ibrer Arrest-,o 
wie 2 der Untersuchungs= Kosten, eine 
zebenmonatliche Zuchthausstrafe er- 
TFannt.
	        
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