Metadata : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1895. (72)

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2)  Immatrikulirte  Besitzer  oder  Theilhaber  von  Rittergütern  im  Donaukreis,  deren

Berechtigung  zum  Wählen  ruht.

Philipp  Konrad  Besserer  v.  Thalfingen,  Premierlieutenant  im  Grenadierregiment
König  Karl  (5.  Württ.)  Nr.  123  in  Ulm.

Freiherr  Kuno  Emil  Albert  Franz  v.  Raßler  zu  Gamerschwang,  Sekondelieutenant
im  Grenadierregiment  Königin  Olga  (1.  Württ.)  Nr.  119  in  Stuttgart.

Leopold  Ferdinand  Karl  Wilhelm  v.  Wölckern,  General  der  Infanterie  und  kommandirender
  General  des  XlII.  (K.  Württ.)  Armeecorps,  Erxcellenz,  in  Stuttgart.

Verfügung  des  Ministeriums  des  Innern,

betrefend  die  Umlage  des  Gebändebrandschadens  für  das  Jahr  1895.  Vom  28.  Dezember  1894.

Nach  Maßgabe  des  Art.  39  Abs.  1  und  Art.  40  des  Gesetzes  vom  14.  März  1853,
betreffend  die  veränderte  Einrichtung  der  allgemeinen  Brandversicherungsanstalt  (Reg.  Blatt
S.  79),  sowie  des  Art.  1  des  Gesetzes  vom  30.  März  1875,  betreffend  einige  Abänderungen
  des  Gesetzes  vom  14.  März  1853  aus  Anlaß  der  Einführung  der  Reichsmarkrechnung
  (Reg.  Blatt  S.  163),  wird  im  Hinblick  auf  den  gegenwärtigen  Stand  der
Brandversicherungskasse  und  die  durchschnittliche  Höhe  der  in  den  letzten  Jahren  angefallenen
  Brandschäden  die  Umlage  für  das  Kalenderjahr  1895  in  der  Weise  bestimmt,
daß  bei  den  Gebäuden  der  dritten  Klasse,  welche  die  Regel  und  die  Grundlage  für  die
Berechnung  des  Beitrags  in  den  höheren  und  niederen  Klassen  bildet  (K.  Verordnung
vom  14.  März  1853  F.  12c),  der  Beitrag  von  Einhundert  Mark  Brandversicherungsanschlag

neun  Pfennig
zu  betragen  hat.

Ferner  wird  verfügt,  daß  je  die  Hälfte  der  Umlage  auf  1.  April  und  1.  August  d.  J.
an  die  Brandversicherungskasse  einzuliefern  ist.

Die  K.  Oberämter  werden  angewiesen,  in  Gemäßheit  der  bestehenden  Vorschriften
für  den  rechtzeitigen  Abschluß  der  Katasterrevisionsgeschäfte  und  der  Umlage  in  den  einzelnen
  Gemeinden,  sowie  für  den  rechtzeitigen  Einzug  und  die  Ablieferung  der  Beiträge
zu  sorgen  und  die  zu  fertigenden  Umlageurkunden  spätestens  auf  den  1.  April  1895  an
den  Verwaltungsrath  einzusenden.

Stuttgart,  den  28.  Dezember  1894.  Pischek.

 

Bedruat  bei  G  vasselbrint  (Ehr  Shrufel)