Volltext : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1904. (95)

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Anlage  zu  &  8  des  Eingemeindungsvertrags  zwischen  der  Stadt  Bochum  und
der  Landgemeinde  Hofstede  vom  18.  Februar  1904.

Susammenstellung
der  von  der  Gemeinde  Hofstede  beschlossenen  Wege-,  Bürgersteig-  und  Kanalbauten:

1.  Wegebauten:

Ausbau  der  Eickelerstraße,
Ausbau  der  Bleckstraße,
Ausbau  der  Grummerstraße,
Ausbau  der  Hofstederstraße,

2.  Bürgersteiganlage  der  Hernerstraße,
3.  Kanalbauten

in  der  Bleckstraße,

in  der  Hernerstraße,

in  der  Bismarckstraße.

Bochum-Hofstede,  den  18.  Februar  1904.

Der  Magistrat.
(L.  S.)  Graff.  Großmann.

Namens  der  Gemeinde  Hoststede.
(L.  S.)  Wyneken,  (L.  S.)  C.  Blekmann,

Amtmann.  stellvertretender  Gemeindevorsteher.

 

Anlage  IV.

 

Dertrag.

 

Für  den  Fall,  daß  die  Vereinigung  der  Landgemeinde  Grumme  mit  der  Stadt
Bochum  die  Allerhöchste  Genehmigung  erhält,  soll  der  nachfolgende  Vertrag  in
Kraft  treten:

Zwischen  der  Stadt  Bochum,  vertreten  durch  den  Ersten  Bürgermeister
zu  Bochum,  dieser  handelnd  auf  Grund  der  Beschlüsse  des  Magistrats  und  der
Stadtverordnetenversammlung  vom  16.  Februar  1904  einerseits  und  der  Landgemeinde
  Grumme,  vertreten  durch  den  Amtmann  und  Gemeindevorsteher  zu
Grumme,  letztere  handelnd  auf  Grund  des  Beschlusses  der  Gemeindevertretung