Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

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III.
Formular  elner  summarischen  Urkunde  über  die  Aufnohme  der  Cchital-Steuer
in  einer  Gemeindoe

*  *„

Gemeinde  N.
Oberamt  N.

Nach  dem  Protokoll  über  die  —  in  Folge  des  Gesetzen  vo##h-  19.  Juni  d.  J.  unkerm

dahler  stott  gehabte  Aufnahme  des  Capiltällen-BesstzKandes  vom

.  Juli  N.  beträzt  die  steuerbare  Summe  sämtlicher  Aktio-Capltalien  von  Corporatienen
  und  Privaten,  mit  Ausschluß  derjenigen  —  bel  bffentlichen  Kossen  angelegten,  von
denen  die  Steuer  auf  die  —  im  #.  15  des  Gesetzes  verordnete  Weise  zu  enteichten  iß,

und  die  Steuer  bleraus  fär  das  Etat-Jahr  N.
à  20  kr.  von  100  fl.

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welches  beurkundet,0dgen

dle  Aufanahme  Deputatson.