Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

tung  jener  Verordnung  mit  dem  Ansägen
anzuweisen,  daß  bierauf,  se  wie  auf  die
gründliche  Bearbeltung  der  von  den  Oberund
  Unteramtsärzten  zu  erstamenden  Jabrs-Berichee
  bel  der  Wiederbesetzung  erledigter

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Amte  stellen  vorzuͤgliche  Ruͤcksicht  werde  genommen
  werden.

Siutigart  den  7.  August  18u11.

b)  Die  Brandberichte  betreffend.

Da  man  zu  bemerken  gehabt  hat,  daß

die  in  der  Vererdnung  vem  12.  Nodember
  1316  (Seaats=  und  Reglerungs-Blatt
S.  356)  enthaltene  Vorschrift,  wornach
von  jeder  Feuersbrunst  am  nächsten  Posttage
  oder  längstens  achi  Tage  nach  geldbschtem
  Brande  dem  Ministerlum  des  Innern

eine  ausführliche  Anzelge  gemacht  werden
soll,  olcht  durchaus  mie  der-  erfordeelichen
Puͤnktlichkelt  beobachtet  wird,  so  werden

die  Khnigl.  Oberämter  an  die  gegaue  Befolgung

  jener  Verordnung  erinnert.
Sctuttgart  den  J.  August  1871.
Schmidlisn.

ull.  Staats-Schulden-Zahlungs-Kasse.
a)Die  Ablieferung  der  dieser  Kasse  angewiesenen  Gefälle  betreffeud.

In  Bejlebung  auf  die  unterm  4.  d.  M.
durch  das  Staats=  und  Reslerungs-Blatt
Nr.  45  ergangene  Verordnung  des  Finanz=Ministeriums

  wegen  der  Einnehmen,  welche

  der  Staats=  Schulden-Zoblungs-Kasse
für  das  Etat-Jahr  1831  zugewiesen  fund,

werden  die  bezreffenden  Kassen-Aemter  er-,

sacht,  wit  ihren  bieferungen  zur  gedachten.
Kasse  nach,  den  Bestimmungen  jeder  Zelt

bünkich,  einzuhalten,  und  dabel  Folgendes,
wodurch,  das  Geschäft  dieser  Kasse,  enleiche,
tertzund  Irrongen  und  Unordnungen  vorgebrugt

  wrde  genu  In  heobochten-4

1)  Die  Geld-Pakete,  welcht  en  die  Kase
eingesendet  werden,  fnd  neben  der  Abdresse
  mit  dem  Namen  der  lleferndea
Stelle  zu  bezrichnen;  auf  jedem  Pälrt
sind  dle  darin  enthaltenen  Nollen  anjuzeigen,
  oder  es  ist  im  Falle  ed  hlesu  an
Raum  mangelto  in  dassekbe  ein  Senh
BZeitelz  elnzusegenz,  dag  Belelm““
Schreiben  dorf  mit  inl#e  Polel  ·  ch  atlegt
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