Full text : Handbuch für den exekutiven Polizei- und Kriminalbeamten.Zweiter Band. 1905. (2)

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lässigsten  an.  Die  Beispiele  sind  fesselnd,  vielgestaltig  und  eingehend  gewählt
worden.

Als  Gebrauchsanweisung  ist  jedem  Teile  und  einzelnen  Unterabteilungen
des  ersten  Teils  eine  kurze  Vorbemerkung  vorangesetzt  worden.

Die  während  der  Drucklegung  neu  erschienenen  Gesetze  sind  in  einem
Nachtrage  am  Schlusse  des  ersten  Bandes  zusammengefaßt.

Möchte  sich  das  Handbuch  auch  in  seiner  zweiten  Auflage  immer
wachsender  Brauchbarkeit  erfreuen.

Dresden,  im  August  1903.
Dr.  Erich  Wulffen.