Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

hoben worden ist, und so lange der 
Mangel an Vikarien die Nothwendig- 
kelt herbeisährt, die Kirchenstellen län- 
gere Zeit unbesetzt zu lassen, so lange 
wird der Fonds selbst, und somit die 
jährliche Unrerstätzung zunehmen. 
Die Zußüsse der ersten Art gehen 
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aber nach und nach ganz versiegen . 
ebenso werden die weit erglebigeren Zu- 
flüsse der zweiten Art in wenlgen Jah- 
ren, wo die Kirchendienste früher wer- 
den besetzt werden können, sich vermin- 
dern. 
Es kann also keineswegs barauf ge- 
zählt werden, daß auch späterhln das 
Vermbgen des geistlichen Untersttungs= 
Fonds s wle bisher zunehmen werde. 
Endlich wöchte es 
7) bler an selnem Ort on der bfters ge- 
börten irrigen Meinung zu begegnen, 
als d0b, um dlesen Fonds zu begänsti- 
gen, die erledigten geistlichen Stellen 
nun später wleder besetzt werden. 
Mehrere derselben müssen wegen noth- 
wendiger Herstellung der Pfarr= Gebäude, 
welche oft von dem Buaupflichtigen Jahre 
lang verzhgert wird, unbesetzt bleiben. 
Dle Wlederbesetzung der melsten aber, 
vor#üglich solcher, welche ohne bedeutende 
Vernachläßigung der religlbsen Zwecke von 
benachbarten Pfarrern versehen werden 
lönnen, bindert der 16glich brückendere Man- 
gel an Vikarien. 
Wuͤrden die gegenwaͤrtig erledigten 64 
geistliche Stellen sogleich ersetzt, so blieben 
zur Verfuͤgung ungefoͤhr 16 evangelische 
Wikars übrig, welche zur Verschung der 
beständigen Pfarr-Vikarlate und zur Unter- 
stützung von 55 Kirchen-Dlenern, welche 
das Jo. Lebensjahr zuräckgelegt haben, und 
sich zum Theil auf höchst beschwerlichen Stel- 
len besinden, so wie zur Auehälfe mehre- 
ter jüngeren Gelstlichen, welche sich durch 
allzugroße Anstrengung im Dienste lang- 
wierige Krankheiten zugezegen haben, kaum 
zum achten Theile zurelchen. 
Selbst die nachrückenden grbßeren Pro“ 
motlonen beben dlesen Mangel nicht sobald, 
denn das Wohl der Klrche gebietet die Er- 
richtung boch mehrerer beständiger Pfarr- 
Vikarlate in zahlrelchen, von den Mutter- 
kirchen allzuweit entfernten Fllial-Gemein- 
den, und eine verhältushmäßige Anzahl 
von Blkarien, um diesen es möglich zu 
machen, sich vor der Berufung auf ein 
Kirchenamt, die so nihlge Uebung und 
Erfahrung, vorzäglich in der Seelforge, 
iu verschaffen. „ 
Srtuttgart den 14. September 18a##r. 
Wächter.
	        
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