hoben worden ist, und so lange der
Mangel an Vikarien die Nothwendig-
kelt herbeisährt, die Kirchenstellen län-
gere Zeit unbesetzt zu lassen, so lange
wird der Fonds selbst, und somit die
jährliche Unrerstätzung zunehmen.
Die Zußüsse der ersten Art gehen
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aber nach und nach ganz versiegen .
ebenso werden die weit erglebigeren Zu-
flüsse der zweiten Art in wenlgen Jah-
ren, wo die Kirchendienste früher wer-
den besetzt werden können, sich vermin-
dern.
Es kann also keineswegs barauf ge-
zählt werden, daß auch späterhln das
Vermbgen des geistlichen Untersttungs=
Fonds s wle bisher zunehmen werde.
Endlich wöchte es
7) bler an selnem Ort on der bfters ge-
börten irrigen Meinung zu begegnen,
als d0b, um dlesen Fonds zu begänsti-
gen, die erledigten geistlichen Stellen
nun später wleder besetzt werden.
Mehrere derselben müssen wegen noth-
wendiger Herstellung der Pfarr= Gebäude,
welche oft von dem Buaupflichtigen Jahre
lang verzhgert wird, unbesetzt bleiben.
Dle Wlederbesetzung der melsten aber,
vor#üglich solcher, welche ohne bedeutende
Vernachläßigung der religlbsen Zwecke von
benachbarten Pfarrern versehen werden
lönnen, bindert der 16glich brückendere Man-
gel an Vikarien.
Wuͤrden die gegenwaͤrtig erledigten 64
geistliche Stellen sogleich ersetzt, so blieben
zur Verfuͤgung ungefoͤhr 16 evangelische
Wikars übrig, welche zur Verschung der
beständigen Pfarr-Vikarlate und zur Unter-
stützung von 55 Kirchen-Dlenern, welche
das Jo. Lebensjahr zuräckgelegt haben, und
sich zum Theil auf höchst beschwerlichen Stel-
len besinden, so wie zur Auehälfe mehre-
ter jüngeren Gelstlichen, welche sich durch
allzugroße Anstrengung im Dienste lang-
wierige Krankheiten zugezegen haben, kaum
zum achten Theile zurelchen.
Selbst die nachrückenden grbßeren Pro“
motlonen beben dlesen Mangel nicht sobald,
denn das Wohl der Klrche gebietet die Er-
richtung boch mehrerer beständiger Pfarr-
Vikarlate in zahlrelchen, von den Mutter-
kirchen allzuweit entfernten Fllial-Gemein-
den, und eine verhältushmäßige Anzahl
von Blkarien, um diesen es möglich zu
machen, sich vor der Berufung auf ein
Kirchenamt, die so nihlge Uebung und
Erfahrung, vorzäglich in der Seelforge,
iu verschaffen. „
Srtuttgart den 14. September 18a##r.
Wächter.