Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

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II  Verfü  gungen  der  Dep  artement.
A.)  Des  Departements  des  Innern:
1.  Des  Khnigl.  kathollschen  Kirchenraths.

Den  Besuch  des  katechetischen  Religions,  Unterrichts  betreffend.

Die  gemelnschaftlichen  Oberämter  werden  2).  Juli  d.  J.  mit  Königl.  Genehmizung
blemit  angewlesen,  die  katholischen  Pfarr=  getroffenen  kirchlichen  Anordnung  zu  unter,
ämter  und  Kirchen-Convenke  in  Vollzlehung  Küden,  und  ünsbesondere  zur  Exekution  der
der  vom  bischöflichen  General=  Vlkariat  we=  erkannten  Klrchenzwangemstrel  und  Kirchem,
gen  des  Besuchs  des  katechetischen  Religions-  Ktrafen  mitzuwirken.

Unterrichts  (der  sogenannten  Cbristenlebre)  Scéuttgart  den  35.  September  1811.
an  den  Sonntagen  Nachmittags  unterm  Camerer.

1.  Des  Konigl.  evangelischen  Cornsistorlum.
Die  erledigte  Pfarret  Kohlberg  betreffend.

Dle  durch  den  Tod  des  Pfarrers  M.  Die  ewerber,  haben  I##er  Bittschaift
Herrenon  erledigte  Pfarrei  Kohlberg,  innerhalb  vier  Wochen  einzureichen.
Didcese  Neuffen,  hat  keln  Fillal,  700  Seelen,
  und  ist  mit  einem  Einkommen  von
796  fl.  nach  Etats-Preisen  verbunden.  Wächter.

Siuttgart  den  s.  Oktober  1831.

,"B.)  Des  Departements  der  Finanzen:

Des  Finanz  Ministeriums,  des  Königl.  Oberhofraths  und  der  Hof  Domaͤ.en
Kammer.
Verordnung,  die  Pensions-Anfprüche  der  aus  Hof=  in  Staatsdienste  und  umgekehrt  versetzen
Diener  betreffend.
Seine  Könleiiche  Mojestär  haben  erlassenen  allgemelaen  Berordnung  eine  elvermittelst
  einer  unterm  10.  Oltober  1820  gene  Pensions-Anstalt  für  die  Dien##  dr