706
II Verfü gungen der Dep artement.
A.) Des Departements des Innern:
1. Des Khnigl. kathollschen Kirchenraths.
Den Besuch des katechetischen Religions, Unterrichts betreffend.
Die gemelnschaftlichen Oberämter werden 2). Juli d. J. mit Königl. Genehmizung
blemit angewlesen, die katholischen Pfarr= getroffenen kirchlichen Anordnung zu unter,
ämter und Kirchen-Convenke in Vollzlehung Küden, und ünsbesondere zur Exekution der
der vom bischöflichen General= Vlkariat we= erkannten Klrchenzwangemstrel und Kirchem,
gen des Besuchs des katechetischen Religions- Ktrafen mitzuwirken.
Unterrichts (der sogenannten Cbristenlebre) Scéuttgart den 35. September 1811.
an den Sonntagen Nachmittags unterm Camerer.
1. Des Konigl. evangelischen Cornsistorlum.
Die erledigte Pfarret Kohlberg betreffend.
Dle durch den Tod des Pfarrers M. Die ewerber, haben I##er Bittschaift
Herrenon erledigte Pfarrei Kohlberg, innerhalb vier Wochen einzureichen.
Didcese Neuffen, hat keln Fillal, 700 Seelen,
und ist mit einem Einkommen von
796 fl. nach Etats-Preisen verbunden. Wächter.
Siuttgart den s. Oktober 1831.
,"B.) Des Departements der Finanzen:
Des Finanz Ministeriums, des Königl. Oberhofraths und der Hof Domaͤ.en
Kammer.
Verordnung, die Pensions-Anfprüche der aus Hof= in Staatsdienste und umgekehrt versetzen
Diener betreffend.
Seine Könleiiche Mojestär haben erlassenen allgemelaen Berordnung eine elvermittelst
einer unterm 10. Oltober 1820 gene Pensions-Anstalt für die Dien## dr