Full text : Armee-Verordnungs-Blatt Elfter Jahrgang (11)

in  ihren  Anklagen  verwerten,  darauf  gefaßt  sein,  daß  man
diese  von  Frankreich  gestellte  Bedingung  einmal  gegen
Frankreich  verwertet,  indem  man  sich  auf  ihre  Anklagen
gegen  Deutschland  beruft?  Sie  können  diese  Frage  kaum
verneinen,  wenn  sie  nicht  von  dem  Hochmut  ganz  erfüllt
sind,  den  sie  gerade  Deutschland  in  ihrer  Anklageschrift
vorwerfen,  dem  Hochmut,  der  für  das  eigene  Volk  in  Anspruch
  nimmt,  daß  ihm  erlaubt  sei,  was  allen  anderen
Völkern  verboten  ist.

Auch  darin,  daß  die  deutsche  Denkschrift  über  die  An—
nexion  von  Bosnien  und  der  Herzegowina  mit
einigen  Zeilen  hinweggehtl  und  die  Geschichte  der  Balkankrise
  erst  mit  dem  September  des  Jahres  rgos#  beginnk,
  glauben  die  Ankläger  Deutschlands  das  schlechte
Gewissen  der  deutschen  Historiker  erkennen  zu  dürfen  und
erklären,  daß  sie  die  Lücke  der  deulschen  Denkschrift  ihrerseiks
  ausfüllen  wollen.  Dann  würde  man  sehen,  daß
Deutschland  und  Osterreich  und  nichk  der  Zarismus  für
die  lange  Balkankrise  verankworklich  seien,  an  der  sich
der  große  europäische  Brand  entzündete.

Es  ist  nun  sehr  eigenkümlich,  daß  die  Beweisführung
der  Anklageschrift  —  weil  es  wirklich  nicht  anders  ging  —
den  Haupkangeklagken,  nämlich  Deuktschland,  geradezu
entlastek  und  dem  im  Jahre  1906  ins  Ministerium  am
Ballplatz  eingezogenen  Baron  v.  Ahrenkhal  die  wesentliche
  Schuld  an  der  Auslösung  der  Balkankonflikte  in
die  Schuhe  schiebk.  Es  läßt  sich  nämlich  mit  dem  besten
Willen  nichk  aufrechkerhalken,  daß  Deutschland  Osterreich
  zur  Annexion  der  beiden  Provinzen  aufgereizk  hak,
die  der  Verwalkung  der  Mo%onarchie  durch  den  Berliner
Kongreß  auf  unbegrenzke  Zeit  anverkraut  worden  waren.

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