Full text : Bürgerliches Gesetzbuch nebst Einführungsgesetz.


Sechst.  u  sieb.  Abschnitt:  Selbstvertheidigung.

  Selbsthülfe.  Sicherheitsleistung.  43

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setzungen  vorhanden  seien,  ist  dem
anderen  Theile  zum  Schadensersatze

Siebenter Abschnitt.                                                                                                              

verpflichtet,  auch  wenn  der  Irrthum
nicht  auf  Fahrlässigkeit  beruht.

Abschnirt.

Sicherbeitsleistung  1)²).

Wer  Sicherheit  zu  leisten

22.3  hat,  kann  dies  bewirken:

durch  Hinterlegung  von  Geld
oder  Werthpapieren  ³),

durch  Verpfändung  von  Forderungen,
  die  in  das  Reichsschuldbuch
  oder  in  das  Staatsschuldbuch
  eines  Bundesstaats  1)  eingetragen
  sind,

durch  Verpfändung  beweglicher
Sachen,

durch  Bestellung  von  Hypotheken
an  inländischen  Grundstücken,

durch  Verpfändung  von  Forderungen,
  für  die  eine  Hypothek
an  einem  inländischen  Grundstücke
  besteht,  oder  durch  Verpfändung
  von  Grundschulden
oder  Rentenschulden  an  inländischen
  Grundstücken.

Kamn  die  Sicherheit  nicht  in  dieser

oder  die  Werthpapiere  nach  landesgesetzlicher
  Vorschrift  in  das  Eigenthum
  des  Fiskus  oder  der  als  Hinterlegungsstelle
  bestimmten  Anstalt
übergehen,  ein  Pfandrecht  an  der
Forderung  auf  Rückerstattung.
234.    Werthpapiere  sind  zur

  Sicherheitsleistung  nur
geeignet,  wenn  sie  auf  den  Inhaber
lauten,  einen  Kurswerth  haben  und
einer  Gattung  angehören,  in  der
Mündelgeld  angelegt  werden  darf.
Den  Inhaberpapieren  stehen  Orderpapiere
  gleich,  die  mit  Blankoindossament
  versehen  sind.

Mit  den  Werthpapieren  sind  die
Zins-,  Renten-,  Gewinnantheil=  und
Erneuerungsscheine  zu  hinterlegen.

Mit  Werthpapieren  kann  Sicherheit
  nur  in  Höhe  von  drei  Viertheilen
des  Kurswerths  geleistet  werden.

Weise  geleistet  werden,  so  ist  die  235.    Wer  durch  Hinterlegung
Stellung  eines  tauglichen  Bürgen  von  Geld  oder  von  Werthzulässig.
  papieren  Sicherheit  geleistet  hat,  ist
233.  Mit  der  Hinterlegung  er.  berechtigt,  das  hinterlegte  Geld

  erwirbt  der  Berechtigte  gegen  geeignete  Werthpapiere,  die
hinterlegten  Werthpaviere  gegen
andere  geeignete  Werthpapiere  oder
gegen  Geld  umzutauschen.

ein  Pfandrecht  an  dem  hinterlegten
Gelde  oder  an  den  hinterlegten
Werthpapieren  und,  wenn  das  Geld

1)  Ueber  Beamtenkautionen  s.  E.  90  mit  Anm.

²)  Sicherheitsleistung  für  Schadensersatz  bei  Körperverletzungen  s.  unten
§  843  mit  Anm.  "

³)  Ueber  die  Hinterlegung  s.  §  372  mit  Anm.,  auch  §§  52,  422  u.  a.,

E. 144  mit  Anm.  (Hinterlegungsstellen,  Depositenämter  nach  Landesrecht),  E.

4)  E.  5.