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alle Dertretungen im Reich, Staat und Gemeinde unter Berücksichtigung
der Minderheiten, Sicherung der Wahlfreiheit, kurze Legislaturperioden,
gerechte Wahlkreiseinteilung, Diäten für die Abgeordneten — Gesetze zur
Derwirklichung der Derantwortlichkeit der Minister gegenüber der olksvertretung
für ihre gesamte amtliche Tätigkeit im Reiche, Einzelstaat und
Bundesrat, Gffentlichkeit der Sitzungen des Zundesrates bei Beratung und
Abstimmung über Gesetzentwürfe — Ausbau unseres Derfassungslebens
durch Einführung der Dolksabstimmung über grundlegende Gesetze.
Das ist in der Tat fast alles, was sich aus den Grundgedanken
des WRajoritätsprinzips entwickeln läßt. Weniger prinzipiell durchgearbeitet
erscheint daneben der demokratische Gedanke im Drogramm
der freisinnigen Dolkspartei. In diesem heißt es:
Die freiheitliche Ausgestaltung des Gemeinwesens als unerläßliche
Doraussetzung der Dolkswohlfahrt erheischt .. . Entwickelung
eines wahrhaft konstitutionellen Derfassungslebens im Reich und
in allen Einzelstaaten — Sicherstellung und Kräftigung der Zechte der
Volksvertretung, Derwirklichung der Ministerverantwortlichkeit, Reichsministerien,
einjährige Finanzperioden, jährliche Steuerbewilligung — Erhaltung
des geheimen, allgemeinen, gleichen und direkten Wmahlrechtes für
den Reichstag, Ausdehnung desselben auf die Landtagswahlen der Einzelstaaten,
Sicherung der Wahblfreiheit, Dollziehung der Wahlen am Sonntag,
dreijährige Wahlperioden, Einteilung der Wahlkreise entsprechend veränderter
Einwohnerzahl, Diäten für Abgeordnete.
Mit bestimmter Hervorhebung des Hlassenkampfcharakters ihrer
Dartei schreibt die Sozialdemokratie in ihr Drogramm:
Die sozialdemokratische Hartei Deutschlands kämpft nicht für neue
Klassenprivilegien und Dorrechte, sondern für die Abschaffung der
Klassenherrschaft und der Klassen selbst und für gleiche ZRechte
und gleiche Hflichten aller ohne Unterschied des Geschlechts und
der Abstammung. Don diesen Anschauungen ausgehend fordert die
sosialdemokratische Hartei Deutschlands zunächst: Allgemeines, gleiches,
direktes Wahl- und Stimmrecht mit geheimer Stimmabgabe aller über
20 Jabre alten Reichsangehörigen, ohne Unterschied des Geschlechts für alle
Wahlen und Abstimmungen — Hroportionalwahlspstem und bis zu dessen
Einführung gesetzliche Meueinteilung der Wahlkreise nach jeder Dolkszählung,
zweijährige Gesetzgebungsperioden, Dornahme der Wahlen und Abstimmungen
an einem gesetzlichen Ruhetage, Entschädigung für die gewählten ertreter
— Aufhebung jeder Beschränkung politischer Rechte außer im Falle der Entmündigung
— direkte Gesetzgebung durch das Dolk vermittels
des Dorschlags= und Derwerfungsrechtes — Sclbstbestimmung und