Der dritte Fall würde für die Verhältnisse und Beziehungen
der Kirche in Preußen dem ersteren (dem Staatenbunde) gleichbedeutend
sein, weil Preußen dann außerhalb des Bundesstaates
bliebe. Eben so würde der von Oesterreichischer Seite aufgestellte
Plan des Staatenbundes, innerhalb dessen sechs oder sieben Gruppen
staatsrechtlich unter einander verbundener Staaten beständen,
für Preußen gleiche Bedeutung mit dem Staatenbunde haben, denn
Preußen würde in keine dieser Gruppen eingefügt werden, sondern
eine eigene Gruppe bilden.
Wir haben also die Frage zu beantworten, ob es im Interesse
der katholischen Kirche Preußens vorzuziehen sei, daß Preußen
a) ganz isolirt bleibe, oder
b) mit allen Deutschen Staaten, oder
co) nur mit den zum Drei-Königsbunde getretenen verbunden
sei, mit Ausschluß also Oesterreichs, Baierns und
Württembergs;
wir werden dies zu untersuchen haben in Bezug auf die Unabhängigkeit
der Kirche vom Staate, in Bezug auf die Sicherung
ihres Vermögens und in Bezug anf die Verbindung der Schule
mit der Kirche.
Bei Beantwortung dieser Fragen wird es darauf ankommen,
zu untersuchen, wie sich zu denselben erstens Preußen für
sich, zweitens die Staaten des Dreikönigsbundes zusammen, drittens
die süddeutschen drei Staaten stellen. Bei dieser Untersuchung
aber muß auf mehrere Momente Rücksicht genommen werden
deren Gesammtergebniß die betreffenden Fragen beantworten
wird. Das erste Moment ist die Stellung, welche die Verfassung
und Regierung des Einzelnstaates, das zweite die Stellung,
welche der Geist der Bevölkerung desselben zu den in Frage stehenden
kirchlichen Interessen einnimmt; in Bezug auf letzteres Moment
werden wir die Zahlen zu Rathe ziehen, welche die Abstim-